Neue Tarife in der Zeitarbeit

Wir haben hier eine Übersicht über die neuen und aktuellen Tarife in der Zeitarbeit für Sie erstellt.

Ein Klemmbrett mit einem Dokument von DAHMEN Personalservice

Die Zeitarbeitsbranche kann gelassen ins neue Jahr starten. Denn am Ende des vergangenen Jahres haben die Verhandlungsparteien Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) sich auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt, der für Überlassungs- und Einsatzbetriebe Planungssicherheit bedeutet. Das ist das Ergebnis eines 24-stündigen Verhandlungsmarathons, der am 18.12.2019 zu Ende ging. Durch den Tarifabschluss erhalten Zeitarbeitnehmer in Deutschland mehr Geld und langfristig höhere Zuschläge, Jahressonderzahlungen sowie zusätzliche Urlaubstage.

Was ist ein Tarifvertag überhaupt?

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien, zu denen einerseits Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände, andererseits Gewerkschaften, die im Interesse der Arbeitnehmer agieren, gehören. Die Verträge beinhalten Rechtsnormen zu Arbeitsverhältnissen, wie Arbeitsentgelt und Mindestlohn, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Abschluss und Kündigung der Arbeitsverhältnisse und Laufzeit, und regeln betriebliche Fragen. Dadurch sollen beide Parteien den gleichen Schutz erhalten; eine rechtliche Unausgewogenheit soll vermieden werden.

Für die Zeitarbeitsbranche sind seit dem 01.01.2004 Tarifverträge vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt darf ein Arbeitnehmer für einen unbestimmten Zeitraum bei einem Fremdunternehmen eingesetzt werden. Im jeweiligen Tarifvertrag ist auch die Bezahlung festgeschrieben. Es gibt drei große Flächentarifverträge: Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) ist der Verfasser des Tarifvertrags AMP wird mittlerweile als BAP, Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister bezeichnet. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitunternehmen e.V.(iGZ) ist Anlaufstelle für alle Belange des Tarifvertrags iGZ. Der Bundesverband Zeitarbeit e.V. ist verantwortlich für alle Belange der BZA Tarifverträge.

Die Forderungen der DGB-Gewerkschaften

Ursprünglich stieg die arbeitnehmerseitige DGB mit ambitionierten Forderungen in die Verhandlungen ein:

  • 8,5 Prozent mehr Stundenlohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
  • Jahressonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) in der Höhe eines dreizehnten Monatsgehalts und ein zusätzlicher Bonus für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften
  • 28 Tage Urlaub (statt zuvor 24 Tage) im ersten Beschäftigungsjahr sowie 30 Tage Urlaub nach zwei Beschäftigungsjahren
  • Angleichung der Zuschlagshöhe für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit an Stammbeschäftigte

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen – ein voller Erfolg

Bei den intensiven Verhandlungen zwischen DGB und VGZ, die sich aus dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammensetzt, wurden die genannten Forderungen der DGB ebenso berücksichtigt wie die Interessen der VGZ-Parteien. So konnte man sich noch vor Ende des Jahres 2019 erfolgreich auf einen Tarifabschluss einigen, der nicht nur für die Höhe der Tarifentgelte neue Bestimmungen vorsieht.

Höhere Tarifentgelte – für Ost und West

Ab dem 1. April 2020 findet sowohl in den östlichen als auch in den westlichen Bundesländern eine Steigerung der Tarifentgelte statt. Dabei werden die Tarife schrittweise aneinander angeglichen, sodass ab 2022 in der Zeitarbeit bundesweit einheitliche Löhne gezahlt werden. Für die Monate Januar bis März 2020 findet keine Erhöhung statt, sodass Zeitarbeits- und entleihende Unternehmen genug Zeit bleibt, sich auf die Erhöhung vorzubereiten. Diese erfolgt in folgenden Schritten:

  • West
    • ab 1. April 2020: + 1,9 %
    • ab 1. Oktober 2020: keine Erhöhung
    • ab 1. April 2021: + 3,0 %
  • Ost
    • ab 1. April 2020: + 2,31 % (EG 1) bzw. + 3,0 % (EG 2-9)
    • ab 1. Oktober 2020: + 2,2 %
    • ab 1. April 2021: + 7,1 %
  • ab 1. April 2022: bundesweit einheitlich: + 4,1 %

Änderungen beim Entgeltrahmentarifvertrag

Auch beim Entgeltrahmentarifvertrag werden durch den Tarifabschluss einige Punkte geändert. So fällt die Höhergruppierung der EG 3 in die EG 4 nach einjähriger Betriebszugehörigkeit weg. Ab dem 1. Juli 2020 greift dafür eine Neuregelung der EG 2 bis 4. In diesem Rahmen wird die EG 2 in die EG 2a und die EG 2b aufgespalten. Unter EG 2a fallen alle Tätigkeiten, die eine Anlernzeit, fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erfordern. Unter EG 2b fallen in Abgrenzung dazu solche Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation nötig ist. EG 3 beinhaltet alle Tätigkeiten, denen eine zweijährige Ausbildung vorangegangen ist, und EG 4 umfasst Tätigkeiten, für die eine dreijährige Ausbildung notwendig ist.

Alle Informationen zu Entgeltgruppen und Entgelttabellen finden Sie hier.

Mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Ab 1. Januar 2021 werden das Urlaubs- sowie das Weihnachtsgeld für Zeitarbeitnehmer erhöht. Arbeitnehmer, die mindestens seit zwölf Monaten Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind, erhalten auf Antrag außerdem einen Mitgliedervorteil. Die Erhöhung erfolgt auch hier in mehreren Schritten, wobei die aufgeführten Beiträge jeweils für das Urlaubs- sowie für das Weihnachtsgeld gelten:

Nicht Gewerkschaftsmitglieder

  • 2021:
    • ab 6 Monaten: 150 €
    • ab 2 Jahren: 200 €
    • ab 4 Jahren: 225 €
  • 2022:
    • ab 6 Monaten: 180 €
    • ab 2 Jahren: 250 €
    • ab 4 Jahren: 325 €
  • 2023: 
    • ab 6 Monaten: 200 €
    • ab 2 Jahren: 300 €
    • ab 4 Jahren: 400 €

Gewerkschaftsmitglieder

  • 2021:
    • ab 6 Monaten: 200 €
    • ab 2 Jahren: 300 €
    • ab 4 Jahren: 375 €
  • 2022:
    • ab 6 Monaten: 250 €
    • ab 2 Jahren: 370 €
    • ab 4 Jahren: 525 €

Mehr Urlaubstage

Ein weiterer Teil der Abmachung, von dem Zeitarbeitnehmer künftig profitieren werden, ist die Erhöhung des Urlaubsanspruchs. Die neue tarifliche Urlaubsstaffelung gilt ab 1. Januar 2021 und sieht vor, dass Arbeitnehmern ab dem ersten Beschäftigungsjahr 25 Urlaubstage zustehen, im zweiten und dritten Jahr 27 Tage und ab dem vierten Jahr 30 Tage.

Laufzeit und Erklärungsfrist

Für den Tarifabschluss ist eine Laufzeit von 36 Monaten vorgesehen – er ist also zum 31.12.2022 erstmals kündbar. DGB und VGZ haben sich außerdem auf eine Erklärungsfrist bis zum 12. Februar 2020 verständigt. Zudem wollen beide Parteien dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorschlagen, die im Tarifabschluss vereinbarten Stundenentgelte der Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzuhalten.

Aufatmen beim Zeitarbeitgebern – Freude bei Zeitarbeitnehmern

Von dem Tarifabschluss profitieren sowohl Zeitarbeitnehmer als auch Zeitarbeitgeber. Während erstere mehr Geld bekommen, höhere Jahressonderzahlungen erhalten und sich auf zusätzliche Urlaubstage freuen können, gewinnen Zeitarbeitsfirmen sowie entleihende Unternehmen durch den erfolgreichen Tarifabschluss endlich Planungssicherheit für die kommenden drei Jahre. Da die Tarifentgelte zudem erst ab Anfang April 2020 schrittweise ansteigen, haben Unternehmen ausreichend Zeit, sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten.

Fabian Prudencia De Almeida, geschäftsführender Gesellschafter der DAHMEN Personalservice GmbH, begrüßt die Ergebnisse der Verhandlungen: „Der neue Tarifabschluss stellt eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten dar. Vor den finalen Verhandlungen hatten viele Unternehmen aufgrund der zahlreichen Zwischenstandsmeldungen der laufenden Verhandlungen große Sorge, dass für 2020 kurzfristig komplett umgeplant werden müsste. Da die Tarifentgelte nun sukzessive steigen und die Erhöhung des Urlaubsanspruchs sowie der zusätzlichen Entgelte erst Anfang 2021 ansteht, bleibt genug Zeit, sich auf diese Veränderungen einzustellen und entsprechend zu planen. Dass wir vor Jahresende erfahren haben, woran wir sind, ließ uns aufatmen – eine enorme Erleichterung für uns und die ganze Branche! Andererseits freut es uns, dass Beschäftigte ab diesem Jahr mehr Geld erhalten. Bei DAHMEN setzen wir uns sehr für eine faire Bezahlung unserer Mitarbeiter ein und zahlen deshalb in vielen Fällen ohnehin übertariflich. Wir sind sehr zufrieden mit dem Verhandlungserfolg und danken den Verhandlungspartnern für eine umsetzbare und vernünftige Lösung für alle Beteiligten!“

Zeitarbeit – eine chancenreiche Branche

Zeitarbeit hat in den letzten Jahren keinesfalls an Relevanz eingebüßt. Umso wichtiger ist der erfolgreiche Abschluss der Tarifverhandlungen und die daraus resultierenden Ergebnisse, die bedeutende Vorteile für alle Parteien bereithalten. Immerhin waren im November 2019 laut Bundesagentur für Arbeit rund 900.000 Menschen in der Zeitarbeit beschäftigt. Diese verteilen sich schwerpunktmäßig auf drei Tätigkeitsfelder: 27 Prozent der Beschäftigten arbeiten im Bereich Verkehr und Logistik, 13 Prozent in der Metallerzeugung, der Metallverarbeitung und dem Metallbau und 8 Prozent in Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen. Zudem bietet die Zeitarbeitsbranche ihren Beschäftigten durchaus auch langfristig eine Perspektive: Ganze 43 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit bestehen ein Jahr oder länger.

Integration in den Arbeitsmarkt durch Zeitarbeit

Manchmal ist es gar nicht so leicht, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Besonders Menschen ohne Berufsabschluss, Arbeitslose und Geflüchtete stehen vor großen Hürden, wenn es darum geht, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zeitarbeit kann hier als Karrieresprungbrett fungieren – und das tut sie bewiesenermaßen auch. Denn in der Zeitarbeitsbranche haben 26,7 Prozent der Beschäftigten keinen Berufsabschluss, auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind es hingegen nur 12,8 Prozent. Nicht- oder Geringqualifizierten bietet die Zeitarbeit also einen perfekten Einstieg in den Arbeitsmarkt. Das gilt auch für Arbeitslose: 43,6 Prozent der Beschäftigten waren vor ihrer Anstellung in der Zeitarbeit bis zu einem Jahr beschäftigungslos. 17,3 Prozent waren sogar Langzeitarbeitslose. Auffällig ist zudem, dass der Ausländeranteil unter den Zeitarbeitnehmern deutlich höher ist als auf dem Gesamtarbeitsmarkt. 35 Prozent der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit haben einen Migrationshintergrund, während es sonst nur 12 Prozent sind. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen außerdem, dass zwischen Januar und Dezember 2018 104.800 Geflüchtete den Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Zeitarbeit gewagt haben. Rund ein Drittel von ihnen fand dabei Arbeit bei einem Personaldienstleister wie DAHMEN Personalservice.
In der Zeitarbeit bekommen also alle eine Chance.

Gute Verdienstmöglichkeiten in der Zeitarbeit

Die Löhne in der Zeitarbeit haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Die zuletzt beschlossene Tariferhöhung schließt insofern nahtlos an diese „Tradition“ an. In folgenden Schritten fand die Steigerung der Tarife seit 2014 statt:

  • West
    • 1. Januar 2014: 8,50 €
    • 1. April 2015: 8,80 €
    • 1. Juni 2016: 9,00 €
    • 1. März 2017: 9,23 €
    • 1. April 2018: 9,48 €
    • 1. April 2019: 9,79 €
    • 1. Oktober 2019: 9,96 €
  • Ost
    • 1. Januar 2014: 7,86 €
    • 1. April 2015: 8,20 €
    • 1. Juni 2016: 8,50 €
    • 1. März 2017: 8,91 €
    • 1. April 2018: 9,27 €
    • 1. April 2019: 9,49 €
    • 1. Oktober 2019: 9,66 €

Damit liegt der Mindestlohn für Zeitarbeit sowohl in den östlichen als auch in den westlichen Bundeländern über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro und steigt mit dem neuen Tarifabschluss erneut.

Mit neuem Tarifabschluss in die Zukunft der Zeitarbeit

Der neue Tarifabschluss trägt dazu bei, dass Zeitarbeit in Zukunft ein noch attraktiveres Arbeitsmodell wird. Sie ermöglicht nicht nur die Integration solcher Personen, die sonst nur schwer Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hätten, sie bietet den Beschäftigten mit dem neuen Tarifabschluss nun auch vorteilhaftere Konditionen bei Lohn, Jahressonderzahlungen und Urlaubstagen. Personaldienstleister wie DAHMEN begrüßen diese Regelungen sehr, weil sie Rahmenbedingungen schaffen, die Zeitarbeitnehmer weitestgehend mit der Stammbelegschaft gleichstellen. DAHMEN ist besonders darum bemüht, dass Mitarbeiter sich an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen. Deshalb zahlen wir in vielen Fällen ohnehin mehr, als tariflich vorgesehen. Außerdem bieten wir verschiedene Benefits, wie zum Beispiel eine persönliche Betreuung, vielseitige Karrieremöglichkeiten und gute Chancen auf eine Übernahme. Besonders stolz sind wir als Arbeitgeber deshalb auch, dass wir vergangenes Jahr als „Employer Brand of the Year“ bei den German Brand Awards ausgezeichnet wurden.

Sie interessieren sich für einen Job in der Zeitarbeit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir finden für Sie den Job, der zu Ihnen passt.