AEntG – Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, kurz: „Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ oder auch „AEntG“, trat 1996 erstmals in Kraft. Eine gründliche Überarbeitung und Neufassung gibt es seit 2009.
Ziel ist es, auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festzuschreiben, an die sich Arbeitgeber in bestimmten Branchen halten müssen.
Ausländischen Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands in einem anderen EU-Land haben, jedoch in der Bundesrepublik Dienstleistungen erbringen wollen, wird durch das AEntG vorgeschrieben, die in Deutschland geltende arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Mindeststandards einzuhalten. Zudem bietet das Gesetz auch für alle im Inland tätigen Arbeitnehmer eine rechtliche Möglichkeit, Mindestarbeitsbedingungen geltend zu machen.
Soweit es sich um Arbeitsbedingungen handelt, die in Gesetzen geregelt sind, gilt das AEntG Branchen uneingeschränkt. Sind die Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt – dies gilt insbesondere bei Mindestlohn und Mindesturlaub – ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz derzeit beschränkt auf folgende Branchen:
- Baubranche
- der Briefdienstleistungen
- der Gebäudereinigung
- der Sicherheitsdienstleistungen
- der Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
- der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
- der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- und der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Damit im Ausland ansässige Arbeitgeber allerdings zur Einhaltung deutscher (tarifvertraglicher) Standards verpflichtet werden können, müssen diese durch eine Allgemeinverbindlicherklärung oder eine Rechtsverordnung ebenfalls für entsprechende deutsche Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben sein.
In der Pflegebranche (Altenpflege und ambulante Krankenpflege) können Arbeitgeber durch Rechtsverordnung verpflichtet werden, die von einer Kommission vorgeschlagenen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Außerdem gilt es verschiedene Kontrollmechanismen zu beachten, die der Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen dienen sollen, wie z.B. Meldepflichten oder Arbeitszeitdokumentation.
Quellen AEntG – Arbeitnehmer-Entsendegesetz :
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_AEntG.html
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/a/arbeitnehmer-entsendegesetz.html