Arbeitnehmerfreizügigkeit
Arbeitnehmer aus EU-Ländern können ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, unter den gleichen Voraussetzungen arbeiten wie ein Angehöriger dieses Landes. Das besagt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Seit dem 1. Januar 2014 können Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien in allen EU-Ländern arbeiten.