Betriebsbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt seinen Arbeitnehmern aufgrund von Insolvenz, Umstrukturierungsmaßnahmen, Veränderung von Arbeitsabläufen, Schließung einer Abteilung oder Filiale und Auslagerungen.
Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen folgenden Voraussetzungen vorliegen: Die oben aufgezählten betrieblichen Erfordernisse müssen eintreten. Die Kündigung muss dringlich sein, das heißt, es darf keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz geben. Bei der Interessenabwägung muss das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegen. Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigen, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und ob Schwerbehinderung vorliegt.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung informieren, da die Kündigung sonst keine Gültigkeit besitzt. Betroffene Mitarbeiter könne binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.