Zeitarbeit: Flexible
Personallösung durch
Arbeitnehmerüberlassung

Personalbedarf schnell und effizient besetzen

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Talente im Bewerberpool
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Kunden sind mit unserer Dienstleistung zufrieden
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der größten Personaldienstleister
DAHMEN wurde mit dem German Brand Award 2019 ausgezeichnet
DAHMEN Personalservice wurde 2022 von Ecovadis mit Gold ausgezeichnet
TÜV Zertifikat für DAHMEN Personalservice
DAHMEN-Personalservice GmbH ausgezeichnet als Top Company 2024
DAHMEN Personalservice ist Starker Partner des Rhein-Wupper-Managers
DAHMEN Personalservice ist Mitglied im GVP
DAHMEN Personalservice ist Partner des Werksarztzentrums
DAHMEN wurde mit dem German Brand Award 2019 ausgezeichnet

Arbeitnehmerüberlassung mit DAHMEN

zertifiziert, flexibel und schnell

Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ), auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit, bezieht sich auf das Konzept, bei dem Mitarbeiter von einem Personaldienstleister eingestellt und in anderen Unternehmen als temporäre Arbeitskräfte eingesetzt werden. 

Egal ob unvorhersehbarer Personalengpass oder erhöhte Auftragsspitzen – wir als erfahrener Personaldienstleister sorgen mit der Arbeitnehmerüberlassung dafür, dass qualifizierte Mitarbeitende auch kurzfristig zur Verfügung stehen. So können Sie auf saisonale Schwankungen oder krankheitsbedingten Ausfälle reagieren, auch wenn Ihre Personalabteilung gerade ausgelastet ist und Sie Stammkräfte entlasten möchten.

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Unterschiedliche Bedürfnisse in der Zeitarbeit

Erfordern unterschiedliche Herangehensweisen

Mit uns besetzen Sie Ihre vakanten Stellen. Dabei richten wir uns an Ihrer Situation aus – ob Sie kurzfristig die passenden Mitarbeiter benötigen oder eine umfangreichere Personallösung suchen.

Schnell und einfach

Wir helfen bei kurzfristigem Personalbedarf

Sie brauchen Unterstützung dabei Ihren kurzfristigen Personalbedarf zu bedienen? Dann könnten folgende Dienstleistung, die richtigen für Sie sein:

Strategisch und Nachhaltig

Professionelle Personallösungen um Ihre Ziele zu erreichen

Sie möchten Ihr Recruiting teilweise, projektbezogen oder ganz an einen Personaldienstleister outsourcen? Dann könnten folgende Dienstleistung, die richtigen für Sie sein:

Wann Zeitarbeit Sinn macht

Top 3 der häufigsten Fälle

Ein Installateur ist verzweifelt
Sie haben einen unvorhersehbaren Personalengpass oder erhöhte Auftragsspitzen, die Sie abdecken müssen.
Unvorhersehbare Personalengpässe
Sie haben einen unvorhersehbaren Personalengpass oder erhöhte Auftragsspitzen, die Sie abdecken müssen.
Nachdenklicher Handwerker auf Baustelle
Sie benötigen kurzfristig einen oder mehrere qualifizierte Mitarbeiter oder haben ein großes Projekt bevorstehen und brauchen dafür Mitarbeiter.
Kurzfristiger Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern
Sie benötigen kurzfristig einen oder mehrere qualifizierte Mitarbeiter oder haben ein großes Projekt bevorstehen und brauchen dafür Mitarbeiter.
Handwerker denkt über Personallage nach
Sie müssen auf saisonale Schwankungen oder krankheitsbedingten Ausfälle reagieren.
Die Personalabteilung ist ausgelastet und muss entlastet werden.
Saisonale Schwankungen
Sie müssen auf saisonale Schwankungen oder krankheitsbedingten Ausfälle reagieren. Die Personalabteilung ist ausgelastet und muss entlastet werden.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

3 gute Gründe die überzeugen

Drei glückliche Angestellte Lageristen
Personalausfall sofort decken
Unsere Kernkompetenz ist das Recruiting. Innovativ, effizient und schnell finden wir die passenden Mitarbeiter für Sie, wenn es bei Großaufträgen, Folgeprojekten, Krankheitsfällen oder Kündigungen darum geht, Ihre Stellen in Rekordzeit zu besetzen.
Flexibel bleiben
Wir können Ihre Stelle kurzfristig besetzen. Ein großer Bewerber-Pool aus über 40.000 Kandidaten und unser breites Netzwerk sorgen dafür, dass wir Ihre Stelle schnellstmöglich besetzen.
Die richtigen Mitarbeiter
Wir überlassen Ihnen das passende Personal. Unseren Mitarbeitern bieten wir viele Vorteile, Perspektiven und ein faires Gehalt. Das sorgt für Motivation, Engagement und eine rundum angenehme Zusammenarbeit.

Unser Prozess für die Arbeitnehmerüberlassung

effizient, professionell und schnell

1
Kontaktaufnahme
  • Kontaktformular 
  • E-Mail
  • Telefon
2
Mitarbeiterauswahl
  • genaues Profiling
  • Bewerber-/Mitarbeiterpool
  • kostenloses Recruiting
3
Einsatz
  • Entscheidung
  • Überlassung
  • gewünschter Zeitraum
Mann am Telefon nimmt Kontakt zu DAHMEN auf
Kontaktaufnahme

Ob über unser Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon, Sie können uns einfach und unkompliziert erreichen. In einem ersten Gespräch nehmen wir Ihr Anliegen, Herausforderungen und Wünsche auf, so dass wir Ihnen eine individuell zu Ihnen passende Lösungen bieten können, welche Ihre persönlichen und die am Markt geltenden Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Das Rennen vor dem Start gewinnen

Innovatives und modernes Recruiting

Die Welt des Recruiting ist komplex geworden. Wie bei einem Autorennen, bedarf erfolgreiches Recruiting einen 360° Durch- und Überblick mit einer besonders detaillierten und strategischen Vorbereitungsphase, sowie ein starkes Netzwerk an kompetenten Partnern, Investitionen in innovative und moderne Technologien und ein stetig wachsendes Fachwissen. Für unsere Kunden rekrutieren wir in jeglichen Branchen erfolgreich die passenden Mitarbeitenden. Recruiting bei DAHMEN:

  • Eigenentwickelte Recruiting Software mit Anbindung zu über 1.000 Stellenportalen (inkl. MultiChannel-Posting Funktion)
  • Spezialisierte Active Sourcing Teams
  • Social Media Recruiting ist bei uns Standard
  • Kooperationen mit den Top Job-Plattformen, wie Indeed, LinkedIn und Stepstone

Zahlen & Fakten der Zeitarbeit

zur Zeitarbeit in Deutschland

Dauer
Qualifikationen
Größenstruktur

Gründe um mit Dahmen zu starten

Unsere Vorteile auf einen Blick

Innovativ


Trendorientierte digitale Lösungen, die genau auf Sie zugeschnitten sind

360° Recruting


Multichannel-Posting und aktive Personalsuche

Zertifiziert


Hoher Grad an Zertifizierung, Qualifizierung und Bonität

Single-Point-Of-Contact

Persönlicher Ansprechpartner, der Sie und Ihr Unternehmen kennt

Namhafte Referenzen

Wir lassen unsere Kunden für uns sprechen

Die von der DAHMEN Personalservice GmbH zur Verfügung gestellten Fachkräfte erwiesen sich durchweg als qualifiziert, engagiert und motiviert.

Jörg Steland
Apparatebau GmbH

Namhafte Referenzen

Wir lassen unsere Kunden für uns sprechen

Durch persönlichen Einsatz und Engagement hilft uns die DAHMEN Personalservice GmbH unsere Leistungsspitzen effektiv und kostengünstig abzufedern.

Michael Cieminski
Heinrich Schmid Systemhaus GmbH & Co. KG

Namhafte Referenzen

Wir lassen unsere Kunden für uns sprechen

Die Genauigkeit und kundenorientierte Arbeitsweise ist der Garant für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Frank Kühnel
HSG Zander Rhein-Ruhr GmbH

Namhafte Referenzen

Wir lassen unsere Kunden für uns sprechen

Das zur Verfügung gestellte Personal zeichnet eine hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Qualität aus. Die transparente und niedrige Kostenstruktur ermöglicht eine faire, leistungsgerechte Entlohnung ohne übergebührliche Kostenbelastung.

Corinna Kaup-Huwer
AVO Carbon Germany GmbH

Namhafte Referenzen

Wir lassen unsere Kunden für uns sprechen

Aufgrund der maßgeschneiderten Angebote haben wir das Thema Arbeitnehmerüberlassung für unser Werk erfolgreich neu umgesetzt.

Oliver Schwab
Tiefdruck Schwann Bagel GmbH & Co. Kg

Weitere Dienstleistungen zur Zeitarbeit

Für jede Herausforderung eine passende Lösung

Managed
Service
Provider

Als Ihr Managed Service Provider bilden wir die Schnittstelle zwischen Ihnen und Ihren Personaldienstleistern. Unser Fokus ist Ihr Erfolg.

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Master
Vendor

Als Ihr Hauptlieferant für Leiharbeitnehmer übernehmen wir zusätzlich auch das Management aller Co-Lieferanten und leiten Ihr Projekt bei Ihnen vor Ort.

Mehr zu Master Vendor

Try & 
Hire

Nutzen Sie „Try & Hire“ um potenzielle Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung unverbindlich zu testen.

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Try & 
Edcuate

Testen Sie Auszubildende über die Arbeitnehmerüberlassung und finden Sie den passenden Kandidaten für das Ausbildungsjahr.

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Personalbedarf
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FAQ: Häufig
gestellte Fragen

Sie haben Fragen rund um das Thema Personaldienstleister? Wir beantworten die häufig gestellten Fragen hier.

Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

Gibt es Unterschiede: Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung?

Zeitarbeit ist wohl die gängigste Bezeichnung für dieses Arbeitsmodell. Sie beschreibt die „Arbeit auf Zeit“ kurz, prägnant und leicht verständlich. Ebenfalls weit verbreitet ist der Begriff Leiharbeit, der jedoch in den vergangenen Jahren an Popularität eingebüßt hat. Leihen – das verbindet man eher mit Gegenständen als mit Menschen. Seriöse Personaldienstleister vermeiden diese Bezeichnung daher, um ihre Mitarbeiter nicht herabzuwürdigen.

Arbeitnehmerüberlassung ist der Begriff, der vom Gesetzgeber und den Behörden bevorzugt wird. Das zeigt sich unter anderem an „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“, „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ oder „Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis“. Unter Unternehmen und Arbeitnehmern wird die doch recht sperrige Bezeichnung seltener gebraucht als „Zeitarbeit“ – beides meint jedoch exakt dasselbe.

Auch Personalüberlassung ist „nur“ ein anderes Wort für Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung. Der Begriff deutet darauf hin, was die Überlassung von Arbeitskräften in ihrem Kern ist: Eine Personaldienstleistung. Ein klassischer Personalvermittler ist die Arbeitsagentur für Arbeit. Die Mitarbeiter bieten aber weniger Unterstützung bei der Bewerbung an als private Personaldienstleister oder Zeitarbeitsfirmen, die sich auf die direkte Vermittlung von Personal an Unternehmen spezialisiert haben.

Was beinhaltet der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Im AÜV wird Ihr Einsatz im entleihenden Unternehmen geregelt. Er wird zwischen dem Ver- und dem Entleiher geschlossen, was auch bedeutet, dass man Sie nicht ohne Weiteres in ein anderes Unternehmen versetzen kann. Darüber müssen Sie vorher schriftlich informiert werden. Inhaltlich führt er unter anderem die besonderen Anforderungsmerkmale der Tätigkeit aufgeführt werden, die der Arbeitnehmer ausführen soll. Dazu zählen die erforderlichen beruflichen Qualifikationen, zum Beispiel Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse oder bestimmte praktische Erfahrungen. Zudem ist der Entleiher verpflichtet im AÜV anzugeben, welche Arbeitsbedingungen (einschließlich des Arbeitsentgelts) im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer gelten.

Was ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

Das AÜG regelt die Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Im Jahr 1972 wurde die Zeitarbeit im „Gesetz zur Regelung von Arbeitnehmerüberlassung“ erstmals verankert. Seitdem wurde das Gesetz einige Male reformiert: 2003 wurden das Befristungsverbot, das Wiedereinstellungsverbot, das Synchronisationsverbot und die Beschränkung der Überlassungshöchstdauer aufgehoben, sowie der Gleichstellungsgrundsatz verankert. 2011 wurde das AÜG auf die nicht gewerbsmäßige AÜ ausgedehnt, dauerhafte Leiharbeitereinsätze wurden verboten. Die bislang letzte AÜG-Reform trat 2017 in Kraft. Die Überlassungshöchstdauer wurde auf 18 Monate festgelegt, Ausnahmen durch Tarifverträge sind jedoch möglich. Für die Zeitarbeiter gilt der Equal-Pay-Grundsätze. Auch hier können aber durch Tarifverträge abweichende Regelungen getroffen werden, zumindest in den ersten 9 Monaten (in Ausnahmefällen bis zu 15 Monaten) des Einsatzes. Weitere Bestandteile der AÜG-Reform sind das Verbot der „Fallschirmlösung“, Pflichten zur Kennzeichnung und Dokumentation, die Erweiterung des Betriebsverfassungsgesetzes und das Zeitarbeitsverbot bei einem vom Streik betroffenen Entleiher.

Was regelt die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?

Um einen Arbeitnehmer im Rahmen der Zeitarbeit/Leiharbeit an ein Kundenunternehmen zu entleihen, benötigen Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirmen/Personaldienstleister) eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Diese Voraussetzung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Paragraf 1 geregelt. Die AÜ-Erlaubnis muss schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Für die ersten drei Jahre wird sie zunächst befristet erteilt. Anschließend kann sie unbefristet erteilt werden, insofern das Zeitarbeitsunternehmen seine Verleihtätigkeit für drei aufeinanderfolgende Jahre ohne rechtliche Beanstandungen ausgeübt hat. Stellt die Behörde im Zuge ihrer Überprüfungen Rechtwidrigkeiten fest, kann die Verleiherlaubnis widerrufen werden.

Wen betrifft das Abwerbeverbot?

Das Abwerbeverbot ist eine Vereinbarung zwischen Kandidat bzw. Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister/Zeitarbeitsfirma. Es besagt, dass der Wechsel des externen Mitarbeiters in einen Kundenbetrieb nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersagt ist. Das Abwerbeverbot ist in Deutschland nicht zulässig.

Dies dient zum Schutz der Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleister. So können Mitarbeiter und Kundenbetrieb keine Vereinbarung treffen, dass der Mitarbeiter bei der Zeitarbeitsfirma kündigt, um dann (ohne die Zeitarbeitsfirma einzubeziehen) beim Betrieb in eine Anstellung zu wechseln.

Für die Mitarbeiter von DAHMEN Personalservice ist das Abwerbeverbot nicht relevant. Wir ermöglichen es gerne allen unseren Kandidaten in eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen zu wechseln. Es ist unser Ziel Ihre Karriere zu fördern und Unternehmen und Arbeitnehmer zusammenzubringen.

Was ist das Auswahlverschulden?

Überlässt ein Zeitarbeitsunternehmen einem Kundenunternehmen einen (Zeit-)Arbeitnehmer, der nicht die vom Entleiher geforderten Qualifikationen erfüllt, ist von einem Auswahlverschulden seitens des Verleihers die Rede. Bevor eine Zeitarbeitsfirma einen Mitarbeiter verleiht, muss sie prüfen, ob dieser auch alle geforderten Qualifikationen erfüllt und persönlich für die Stelle geeignet ist. Nur dann darf der Personaldienstleister ihn überlassen. Bekleidet der Zeitarbeiter eine Vertrauensposition (Buchhalter, etc.), ist die Zeitarbeitsfirma zusätzlich verpflichtet, die Vertrauenswürdigkeit des Zeitarbeiters zu prüfen, etwa durch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Führt die unzureichende Prüfung zur Überlassung eines unqualifizierten Zeitarbeiters, und verursacht dieser aufgrund der fehlenden Qualifikation einen ökonomischen Schaden (ist etwa eine längere Einarbeitung nötig, die zu Verzögerungen führt), haftet das Zeitarbeitsunternehmen.

Auswahlverschulden bedeutet nicht, dass die Zeitarbeitsfirma generell haftbar für alle verursachten Schäden oder gar die Schlechtleistung des entliehenen Mitarbeiters ist. Der Zeitarbeiter ist kein Erfüllungsgehilfe der Zeitarbeitsfirma. Die Leistungspflicht von Zeitarbeitsfirmen erschöpft sich in der sorgfältigen Auswahl und Überlassung eines geeigneten Zeitarbeiters.

Um einem Auswahlverschulden vorzubeugen, testen professionelle Personaldienstleister potentielle Mitarbeiter ausführlich. Das Risiko einer Fehlbesetzung verringert sich dadurch signifikant.

Wann kommt der Branchenzuschlag zum Einsatz?

Eine Abweichung vom gesetzlichen Equal Pay ist nur dann zulässig, wenn ein Branchenzuschlagstarifvertrag vorliegt. Hierin wird – in Form eines Branchenzuschlags – der Tariflohn des Zeitarbeitnehmers mit schrittweise steigenden Zuschlägen bezuschusst und so an den Lohn eines Stammmitarbeiters mit vergleichbarem Aufgabengebiet angeglichen. Dabei erhält der Zeitarbeitnehmer nach spätestens 15 Monaten das Gehalt, das feste Mitarbeiter mit vergleichbarem Aufgabengebiet in dieser Branche auch erhalten. Der Lohn wird nach einer Einarbeitungsphase von sechs Wochen stufenweise an das Vergleichsgehalt angepasst. Dabei muss der Leiharbeiter mit einer Unterbrechung von maximal drei Monaten für den jeweiligen Kunden tätig gewesen sein.

Zuschläge für Zeitarbeitnehmer gibt es in unterschiedlichen Branchen. Dazu zählen:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemische Industrie
  • Kautschukindustrie
  • Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Papier erzeugende Industrie
  • Kali- und Steinsalzbergbau
  • Druckindustrie
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaften

Die Branchenzuschläge sind dabei durchaus beachtlich – je nach Branche und Entgeltgruppe sind nach 15 Monaten bis weit über 50 Prozent Zuschlag möglich.

Welcher Branche ein Unternehmen angehört, lässt sich problemlos in Erfahrung bringen, denn jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Branchenzugehörigkeit anzugeben. Wer sich trotzdem nicht direkt beim Betrieb erkundigen kann oder möchte, der kann sich auch an folgende Stellen wenden:

  • Agentur für Arbeit
  • Bürgerauskunft
  • Berufsgenossenschaft
  • Gewerbeamt
  • Gewerbezentralregister
  • Handwerkskammer
Was ist die Drehtürklausel?

Die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthaltene Drehtürklausel soll verhindern, dass Personal entlassen oder nicht weiter beschäftigt wird und anschließend, innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden als Leiharbeitskraft wieder im selben Unternehmen zu schlechteren Bedingungen eingesetzt wird. Stand ein Zeitarbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor seinem Einsatz in einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher oder einem konzernangehörigen Unternehmen, muss der Zeitarbeitnehmer dieselbe Vergütung wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer erhalten. Der Einsatz von Zeitarbeit soll dadurch nicht etwa verhindert werden, sondern lediglich die Umgehung des Equal-Pay-Prinzips, welche durch bestimmte Tarifverträge möglich ist.

Was ist das Dreiecksverhältnis?

Das Dreiecksverhältnis bezeichnet in der Zeitarbeit die folgenden beteiligten Parteien: den Zeitarbeiter, das Zeitarbeitsunternehmen und das Kundenunternehmen.  Einen Arbeitsvertrag gibt es zwischen Zeitarbeiter und Zeitarbeitsunternehmen, einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen. Zeitarbeitsfirmen treten als Arbeitgeber auf, stellen Zeitarbeitnehmer ein, entlohnen diese und überlassen ihre Arbeitskräfte zu gewerblichen Zwecken an andere Unternehmen. Dafür braucht es eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit. Kundenunternehmen können durch dieses Verhältnis ungebunden Arbeitnehmer in ihren Betrieb einsetzen und so personelle Engpässe bewältigen. Obwohl sie nicht als Arbeitgeber auftreten, haben sie Weisungsrecht über die Zeitarbeitnehmer. Zeitarbeitnehmer erhalten in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit sämtlichen sozialen Beiträgen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichen Kündigungsschutz.

Was bedeutet die Einsatzwechseltätigkeit?

Der Zeitarbeitnehmer hat keinen permanenten Arbeitsplatz, sondern wird an ständig wechselnden Einsatzorten eingesetzt. Eine typische Branche für die Einsatzwechseltätigkeit ist das Bauwesen. Die Zahl der Einsatzstellen in einem Kalenderjahr ist nicht relevant. Üblicherweise ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einer Einsatzwechseltätigkeit Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie den Verpflegungsmehraufwand in dem von der Finanzverwaltung zugelassenen Umfang steuerfrei.

Was wird unter Equal Pay verstanden?

Darunter versteht die Zeitarbeitsbranche den Ansatz der gleichwertigen Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers, in einer Höhe, in der auch der vergleichbar eingesetzte Stamm-Mitarbeiter im Kundenbetrieb entlohnt wird. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt das Einhalten gleicher Arbeitsbedingungen vor (Equal Treatment), zu denen neben Arbeitszeit und Urlaubsanspruch vor allem das Entgelt gehört. Weiterhin bezieht sich Equal Treatment auf Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit und arbeitsfreie Tage. Er sieht eine absolute Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern nach dem Equal-Pay-Prinzip vor, eröffnet jedoch die Möglichkeit, durch Tarifverträge von dem Grundsatz der gleichen Bezahlung abzuweichen. Davon ist in der deutschen Zeitarbeitsbranche flächendeckend Gebrauch gemacht worden.

Was bedeutet Equal Treatment?

Equal Treatment bezeichnet den Gleichstellungsgrundsatz, der besagt, dass Zeitarbeitnehmer während eines Einsatzes Anspruch auf die im Kundenbetrieb geltenden Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stamm-Mitarbeiters haben. Dieser Grundsatz bezieht sich unter anderem auf die Arbeitszeitdauer, Überstundenregelungen, Ruhezeit, Pausen, Nachtarbeit, Urlaub, das Arbeitsentgelt (s. Equal Pay), Sonderzahlungen und Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge.

Was ist der Klebe-Effekt in der Zeitarbeit?

Personalexperten bezeichnen es als Klebe-Effekt, wenn externe Mitarbeiter vom Kundenunternehmen übernommen werden. Zeitarbeitnehmer werden dem Unternehmen von der Zeitarbeitsfirma für einen gewissen Zeitraum überlassen. Haben diese das Kundenunternehmen überzeugt, besteht die Möglichkeit das Verhältnis in eine Festanstellung zu übertragen. Durch Zeitarbeit haben Entleiher die Möglichkeit sich zuvor ungebunden ein Bild vom Arbeitnehmer zu machen. Die Übernahme durch einen Kundenbetrieb ist die beste Referenz für die Mitarbeiterauswahl der Zeitarbeitsfirma. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) liegt die Häufigkeit dieses Effekts bei 14 Prozent.

Was ist Personalleasing?

Personalleasing ist ein Synonym für Zeitarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung. Dabei leiht sich ein Unternehmen von einer Zeitarbeitsfirma Mitarbeiter mit den gewünschten Qualifikationen aus. Das Ganze ist auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Das Unternehmen bezahlt ein monatliches Entgelt an das Zeitarbeitsunternehmen, das wiederum dem Arbeitnehmer dessen Gehalt auszahlt (Dreiecksverhältnis). Ursprünglich war Zeitarbeit dazu gedacht, temporäre Arbeitsausfälle während Krankheiten oder in den Ferienmonaten auszugleichen. In Zeiten des Fachkräftemangels entwickelt sie sich für Unternehmen aber immer mehr zu einer beliebten Art der Personalbeschaffung, da Personalleasing den hohen Vorteil der Flexibilität aufweist.

Zwischen dem Verleiher und dem Entleiher gibt es einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, in dem alle Vereinbarungen, die die Zeitarbeit betreffend, festgehalten werden.

Was ist ein Tarifvertrag?

 

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien, zu denen einerseits Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände, andererseits Gewerkschaften, die im Interesse der Arbeitnehmer agieren, gehören. Die Verträge beinhalten Rechtsnormen zu Arbeitsverhältnissen, wie Arbeitsentgelt und Mindestlohn, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Abschluss und Kündigung der Arbeitsverhältnisse und Laufzeit, und regeln betriebliche Fragen. Dadurch sollen beide Parteien den gleichen Schutz erhalten; eine rechtliche Unausgewogenheit soll vermieden werden.

Die Verhandlungsparteien Tarifgemeinschaft Leiharbeit des deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) haben sich Ende 2019 auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Durch diesen steigen die Entgelte ab 1. April 2020 schrittweise bis 1. April 2022. Auf diese Weise werden auch die Löhne in Ost und West aneinander angeglichen. Die Tarife sind als Mindestlohn zu verstehen – sie müssen von jedem Arbeitgeber in der Zeitarbeit mindestens gezahlt werden.

Wozu dient ein Schriftformerfordernis?

Damit ein Überlassungsverhältnis zustande kommt, bedarf es eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) zwischen Entleiher und Verleiher. Für den Abschluss des Vertrags hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 1 AÜG die Schriftform vorgeschrieben. Die Regelung wurde mit der neuen AÜG-Reform verschärft. DAHMEN bietet ein praktisches Tool, dass diese Herausforderung über die digitale Signatur löst.

Um diese einzuhalten, müssen beide Vertragsparteien die Vertragsurkunde eigenhändig mit Namensunterschrift unterzeichnen. Der Austausch von Angebot und Nachfrage, der in der Praxis häufig angewandt wird, ist zur Einhaltung der Schriftform unzureichend. Das Schriftformerfordernis umfasst sämtliche Bestandteile des Rechtsgeschäfts, also den Ursprungsvertrag sowie eventuelle Verlängerungs- und Änderungsvereinbarungen. Der Abschluss von allgemeinen Rahmenvereinbarungen genügt ebenfalls nicht. Auch bei diesen muss eine schriftliche Vereinbarung für jeden einzelnen Einsatz geschlossen werden.

Das Schriftformerfordernis besteht auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dafür ist die Veröffentlichung der AGB auf der Homepage des Zeitarbeitunternehmens nicht ausreichend. Als Alternative zur eigenhändigen Unterzeichnung ist für Dokumente, die auf elektronischem Weg ausgetauscht werden, nach § 126a BGB das Hinzufügen der Unterschrift durch eine elektronische Signatur möglich.

Die Einhaltung der Schriftform ist sowohl für die Zeitarbeitsfirma als auch für den Kunden von großer Bedeutung. Für Letzteren ergeben sich Nachteile, wenn durch die Missachtung des Schriftformerfordernisses die Haftung des Zeitarbeitunternehmens für das Fehlen der vereinbarten Qualifikationen des Arbeitnehmers entfällt. Das Zeitarbeitsunternehmen muss auf der anderen Seite durch die Schriftform seinen Honoraranspruch sichern. Wird die Schriftform bzw. die elektronische Form nicht eingehalten, ist der geschlossene Vertrag entsprechend § 125 BGB wirkungslos. Wird er dennoch durchgeführt, hat der Verleiher Anspruch auf Vergütung.

Was bedeutet die Überlassungshöchstdauer in der Zeitarbeit?

Die zum 01.04.2017 in Kraft getretene AÜG-Reform sieht vor, dass Zeitarbeitnehmer maximal 18 aufeinanderfolgende Monate in demselben Kundenunternehmen eingesetzt werden dürfen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde im Laufe der vergangenen Jahrzehnte mehrmals reformiert. Dabei wurde der Zeitraum, für den ein Zeitarbeitnehmer dem Kunden entliehen werden darf, immer wieder neu festgesetzt:

Entwicklung der Überlassungshöchstdauer:

  • 1985: Verlängerung von 3 auf 6 Monate
  • 1994: Verlängerung auf 9 Monate
  • 1997: Verlängerung auf 12 Monate
  • 2002: Verlängerung auf 24 Monate
  • 2003: Wegfall der Überlassungshöchstdauer
  • 2017: Überlassungshöchstdauer von18 Monaten