Erlaubnis der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis: Die zuständige Agentur für Arbeit erteilt die Erlaubnis für Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaldienstleister, die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung betreiben wollen. Voraussetzungen für die Erlaubnis sind Nachweise über Kenntnisse und Beachtung der Vorschriften und Nachweise über die Organisation der Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber. Die Erlaubnis ist zunächst auf ein Jahr befristet.