Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG – Präsentation
Die neuen Regelungen im Überblick
Seit dem 01.06.2016 gilt der vom Bundesgericht beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG] und anderer Gesetze“. Mit diesem Entwurf ist die letzte Hürde für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren genommen, dessen Start in diesem Herbst sein wird. Der Entwurf soll außerdem der Umsetzung der Vereinbarungen zur Regulierung der Zeitarbeit und der Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen, die bereits im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien von 2013 getroffen wurden, dienen.
Falls es erwartungsgemäß nicht zu Verzögerungen kommt, könnte die AÜG- Änderung am 01.01.2017 eintreten.
In folgender Präsentation finden Sie alle Änderungen zusammengefasst: