Checkliste für die Zeitarbeitsbranche - So erkennen Sie die Guten von den Schlechten

Woran erkennt man ein gutes Unternehmen in der Zeitarbeitsbranche? Wir geben Ihnen eine Checkliste an die Hand.

Die Zeitarbeitsbranche leidet oftmals an einem eher schlechten Ruf. Dabei kann sie besonders fair, transparent und effizient sein – wie wir bei DAHMEN Personalservice täglich beweisen. Sicher und erfolgreich ist ein Zeitarbeitsunternehmen nur dann, wenn sämtliche Prozesse geplant, kontrolliert und rechtssicher abgewickelt werden. Dabei geht es um mehr als das Verständnis der Überlassungsverträge und umfangreicher AGBs. Zeitarbeitsunternehmen müssen mögliche Stolperfallen aufspüren und Risiken vermeiden. Eine hohe Qualität der Arbeit, eine gute Bindung der Beschäftigten sowie nicht zuletzt auch ein positives Image sind das Resultat einer sicheren Arbeitsgestaltung. Um Sie vor schwarzen Schafen zu schützen, haben wir eine Checkliste für Sie erstellt. Diese erlaubt es Ihnen zu prüfen, ob Sie es mit einem guten, seriösen Personaldienstleister zu tun haben.

Professionelle Zeitarbeitsfirmen können folgende Punkte in jedem Fall erfüllen:

  • Unbefristete Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
  • Anwendung eines Tarifvertrags
  • Ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Stellt bei Bedarf Bürgschaften für Sie aus
  • Prozess- und Kostentransparenz
  • Faire Löhne und Arbeitsbedingungen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz im Fokus
  • Nachweis von Nachhaltigkeit durch Zertifikate
  • Verträge und Vertragsdurchführung gesetzesaktuell gestalten
  • Gute Bonität
  • Datenschutz für Mitarbeiter und Kunden
  • Webbasiertes, innovatives Recruiting
  • Übernahme von Zeitarbeitnehmern
  • Referenzen namhafter Firmen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Digitale Prozesse

Wir sind besonders stolz darauf alle diese Checkpunkte abhaken zu können!

1. Unbefristete Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Personaldienstleister, die im Sinne des AÜG als Verleiher von Arbeitsleistung auftreten, sind im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit grundsätzlich erlaubnispflichtig. Voraussetzung für das Erteilen der Erlaubnis sind Nachweise über hinreichende Liquidität/ Bonität, Zuverlässigkeit des Geschäftsführers, angemessene Geschäftsräumlichkeiten und ordnungsgemäße Vertragsdokumente. Die Erlaubnis ist zunächst auf ein Jahr befristet. Die Zeitarbeitsfirmen müssen sich demnach rechtzeitig um eine Verlängerung kümmern. Wer drei Jahre in Folge befristet als Verleiher tätig war, kann eine unbefristete Überlassungserlaubnis erhalten. Die Agenturen für Arbeit sind für die Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zuständig. Überregional arbeitende Prüfteams kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften des AÜG. Zu den Prüfungsschwerpunkten gehören:

  • Beachtung des Gleichstellungsgrundsatzes
  • Korrekte Eingruppierung des Zeitarbeiters entsprechend seiner Tätigkeit
  • Gewährung von Mindestlöhnen & Aufwendungsersatz
  • Beachtung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
  • Gewährung von Entgelt- und Entgeltersatzleistungen
  • Urlaub, Urlaubsabgeltung
  • Abführung von Versicherungsbeiträgen

Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt die Seriosität von DAHMEN Personalservice durch das Ausstellen einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Somit können wir unseren Unternehmenskunden sowie unseren Arbeitnehmern ein Höchstmaß an Sicherheit und Stabilität gewährleisten. Hier unter den Downloads können Sie sich unsere Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ansehen.

2. Anwendung eines Tarifvertrags

Der Tarifvertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Zeitarbeitsunetrnehmen (Arbeitgeber), Zeitarbeiter (Arbeitnehmer) und Entleihbetrieb (Kundenunternehmen). Die Einhaltung dieses Mindeststandards ist die Voraussetzung für die rechtliche Legitimation der Dienstleistung.

DAHMEN Personalservice ist aktives Mitglied im BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und setzt sich für einen klaren Verhaltenskodex ein. So sichern wir die Qualität unserer Dienstleistung und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.

3. Ausreichende Haftpflichtversicherung

Für eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung muss das Zeitarbeitsunternehmen vor allem das Kriterium des Auswahlverschuldens berücksichtigen.

Verleiher werden in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht, die ihre Leiharbeitnehmer beim Entleiher verursachen. Das entleihende Unternehmen übernimmt die Weisungsbefugnis, gliedert die Leiharbeitnehmer in die eigene Betriebsorganisation ein und ist dementsprechend also auch für den Zeitarbeiter verantwortlich. Zudem besteht keine Gewähr des Verleihers für mangelhafte oder zu geringe Arbeitsleistung. Das Zeitarbeitsunternehmen haftet grundsätzlich nur dann, wenn es einen Zeitarbeiter verleiht, der nicht über die zugesagten Qualifikationen verfügt, oder gar in einem ganz anderen Bereich ausgebildet wurde, und dadurch Schäden verursacht. Dann trifft dem ausleihenden Unternehmen das Auswahlverschulden und der Versicherungsschutz greift nicht.

Wenn doch einmal ein Schaden entsteht, sollte der Verleiher über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die übliche Schäden, die im Rahmen von Leiharbeit anfallen können, vollumfänglich abdeckt. Zugleich sollte eine hohe Decksumme für Haftpflichtschäden gegeben sein, da sonst mögliche Haftpflichtschäden ungedeckt bleiben.

Durch die Zusammenarbeit mit namhaften Versicherungen und Rechtsanwälten gehen Sie mit DAHMEN Personalservice in jeder Situation auf Nummer sicher. Außerdem setzen wir auf ein intensives Auswahlverfahren in enger Absprache mit dem Kundenunternehmen.

DAHMEN Personalservice hat bei der HDI eine Versicherung abgeschlossen, die die Haftpflicht „als Spezialdienstleister für Zeit- und Leiharbeit sowie Arbeitnehmerüberlassung“ versichert. Die Deckungssumme beträgt pro Versicherungsfall EUR 5.000.000,00 und je Versicherungsjahr EUR 10.000.000,00.

Reklamationen professionell abwickeln

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen können Probleme nie vollständig ausgeschlossen werden. Sollten Entleiher mit der Leistung des Mitarbeiters unzufrieden sein, sollte der Verleiher ein professionelles Reklamationsmanagement bieten.

Entscheidend ist, dass der Entleiher Unzufriedenheit mit dem Mitarbeiter oder Schäden unverzüglich (d.h., idealerweise noch am selben Arbeitstag) unter Benennung des konkreten Mangels telefonisch oder per E-Mail meldet. Nur dann hat der seriöse Dienstleister die Möglichkeit, den Mangel unverzüglich abzustellen und/oder ggf. seine Betriebsversicherung einzuschalten.

Bei DAHMEN Personalservice wird besonderen Wert auf die Prävention gelegt, d.h., die Auswahl des passenden Mitarbeiters erfolgt besonders sorgfältig. Ist der Entleiher gleichwohl nicht zufrieden, besteht ein zertifizierter Prozess für den Umgang mit Reklamationen. Zudem sind regelmäßig kurze Abmeldefristen vereinbart. DAHMEN Personalservice stellt dann meist innerhalber kurzer Zeit aus seinem Mitarbeiterbestand oder dem sehr großen Bewerberpool einen Ersatzmitarbeiter.

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Mittels der Unbedenklichkeitsbescheinigung lässt sich die Vertrauenswürdigkeit des Zeitarbeitsunternehmens überprüfen. Diese werden durch Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Finanzamt ausgestellt und müssen auf Anfrage des Kundenunternehmens vorgelegt werden. Das minimiert die Subsidiärhaftung des Kundenunternehmens.

Durch die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, VBG-Beiträge und der Lohnsteuer kann das Risiko der Subsidiärhaftung bei DAHMEN ausgeschlossen werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden uns regelmäßig von drei Institutionen bestätigt. Hier finden Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen als PDF.

5. Stellt bei Bedarf Bürgschaften für Sie aus

Professionelle Zeitarbeitsunternehmen sind stets auf die Sicherheit der Kunden und Mitarbeiter bedacht. Daher sind auch wir zur weiteren Absicherung bereit und stellen bei Bedarf eine Bankbürgschaft über die Höhe der zu erwartenden Sozialabgaben aus.

6. Prozess- und Kostentransparenz

Ein gutes Zeitarbeitsunternehmen schafft Transparenz gegenüber Mitarbeitern und Kundenunternehmen. Die geltenden Tarifverträge sollten nicht nur befolgt, sondern auch offengelegt und, wenn erforderlich, den Vertragspartnern verständlich erläutert werden. Zudem sollten bei Vertragsabschluss alle Fragen rund um die Kalkulation und die Dienstleistung geklärt sein. Nur so vermeiden die beteiligten Parteien negative Überraschungen.

DAHMEN Personalservice legt großen Wert darauf, die Kalkulation der Löhne und unsere Dienstleistungsprozesse offen zu legen. Auf unserer Downloads Seite haben wir für Sie sämtliche Dokumente zusammengestellt, die Sie für einen guten Start in die Zeitarbeit und darüber hinaus benötigen.

7. Faire Löhne und Arbeitsbedingungen

Gute Arbeitsleistungen müssen auch entsprechend vergütet werden. Im Zuge des Gleichstellungsgesetzes fordert der DGB daher gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Die Regelung des Equal Pay wird zudem ergänzt durch einen festgelegten Lohn, der in der niedrigsten Entgeltgruppe 1 bereits im Jahr 2014 bei 8,50 EUR lag – ein Jahr vor der Einführung des Mindestlohns. Aber schon zuvor galten in der Zeitarbeit Tarifverträge, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Die Hauptzollämter überwachen die Einhaltung dieser Mindestgrenzen, jedoch sollten auch die Entleiher den Erhalt der Mindestlöhne bei den eingesetzten Zeitarbeitern kontrollieren.

Eine vollständige Übersicht über alle Mindestlöhne in den unterschiedlichen Branchen kann ein seriöses Unternehmen, welches in der Zeitarbeitsbranche tätig ist, jederzeit zur Verfügung stellen. Dies umfasst insbesondere auch andere zwingende Regelungen für konkrete Branchen, wie z.B. besondere Zeitwertkonten. Der Verleiher sollte zudem vor Beginn der Überlassung mit dem Entleiher gemeinsam die richtige Einsatzbranche ermitteln und dann im Detail die sich daraus ergebenden Besonderheiten besprechen.

Natürlich müssen auch sämtliche Schutzmaßnahmen, wie korrekte Sicherheitsausrüstung und alle nötigen Absicherungen, getroffen sein.

Als Mitglied des DGB setzen wir uns seit Jahren für Equal Pay ein und tragen dafür Sorge, die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern und Zeitarbeitern so fair und sicher wie möglich zu gestalten. Auf unserer Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Entgeltgruppen und die Einstufung von Zeitarbeitnehmern.

8. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Fokus

Der Zeitarbeiter bleibt, unabhängig vom Einsatzort, immer Beschäftigter des Zeitarbeitunternehmens und verbleibt somit auch in dessen gesetzlicher Unfallversicherung. Zu dessen Pflichten gehören:

  • Ermittlung des Anforderungsprofils
  • Auswahl geeigneter Mitarbeiter bzw. deren Vorbereitung/ Ausbildung
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitsvorkehrungen (Sicherheitsunterweisung, ggf. Beschaffung von Schutzausrüstung)
  • Überprüfung der Arbeitsbedingungen beim Entleiher
  • Einführung eines Arbeitssicherheitskonzepts im Zeitarbeitsunternehmen (z.B. Unfallstatistik, betriebsärztliche & sicherheitstechnische Beratung)

Wir von DAHMEN Personalservice kennennicht nur die Rechtslage, sondern sind auch bestens mit der Zeitarbeitsbranche vertraut. Wir übernehmen Verantwortung für Kunden und Arbeitnehmer – finanziell sowie menschlich. Daher steht unseren Mitarbeitern eine Vertrauensmitarbeiterin zur Verfügung, an die sie sich jederzeit wenden können. Zusätzlich arbeiten wir mit dem Werksarztzentrum Deutschland zusammen, welches uns arbeitsmedizinisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betreut.

9. Nachweis von Nachhaltigkeit durch Zertifikate

Nicht nur die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden steht bei uns im Fokus, auch der Nachhaltigkeit unserer Dienstleistung messen wir eine große Bedeutung bei. Unsere hohen Standards und Qualität in allen Unternehmensbereichen werden uns durch den TÜV Rheinland bescheinigt, denn wir erfüllen die Forderungen der ISO 9001:2008.

Die Zertifizierung nach Energieaudit DIN EN 16247 bescheinigt zudem, dass wir die Bestimmungen des Strom- und Energiesteuergesetzes erfüllen. Zusätzlich prüfte uns das unabhängige Institut EcoVadis, welches uns Nachhaltigkeit sowie ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung zertifizierte.

10. Verträge und Vertragsdurchführung gesetzesaktuell gestalten

Zum 1. April 2017 trat das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Dieses umfasst unter anderem neue Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer und zum Equal Pay. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt seitdem 18 Monate. Unterbrechungen werden dabei nur dann berücksichtigt, wenn der Einsatz auch formal beendet wird. D.h., ein Einsatz über 12 Monate, mit einer Unterbrechung von 2 Monaten und anschließend erneut einem Einsatz von 6 Monaten, ist nur zulässig, wenn der erste Einsatz über 12 Monate formal beendet wurde. Andernfalls rechnet die Bundesagentur für Arbeit die 2 Monate Unterbrechung zur Überlassung hinzu. Im Idealfall ist entweder der Einsatz von Anfang an befristet und endet mit Ablauf der Frist oder aber der Einsatz wird durch schriftliche Kündigung einer der beiden Seiten beendet. Gleiches gilt für die Frage, ab wann Equal-Pay zur Anwendung kommt. Auch hier sind Unterbrechungen nur abzuziehen, wenn eine formale Beendigung des Einsatzes erfolgt ist.

Das Gesetz sieht zudem strenge Kennzeichnungs- und Schriftformerfordernisse vor. Zum Beispiel sind Arbeitnehmerüberlassungsverträge („AÜV“) nach § 12 AÜG schriftlich zu schließen. Klassischerweise übersendet der Verleiher den unterschriebenen AÜV, der Entleiher zeichnet diesen im Original gegen und sendet ihn an den Verleiher zurück. Erst wenn beim Verleiher ein von beiden Seiten unterschriebenes Original des AÜV vorliegt, kann der Einsatz aufgenommen werden. Ein Abschluss des AÜV per Telefax oder E-Mail ist nicht ausreichend. Per E-Mail ausgetauschte AÜVs wären wegen Nichteinhaltung der Formvorschriften schlicht unwirksam. Insbesondere wenn Einsätze kurzfristig erfolgen sollen (z.B. benötigt der Entleiher schnell Montagmorgen einen Leiharbeitnehmer), ist die strenge Schriftform aber wenig praktikabel.

DAHMEN bietet zwei einfache und schnelle Alternativen, damit für jeden einzelnen Leiharbeitnehmer mit dem Entleiher ein gesonderter Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen wird, der die gesetzlichen Formvorschriften beachtet: Die Elektronische Signatur und das Vollmachtmodell. Mehr über die elektronische Signatur können Sie hier nachlesen.

Beim Vollmachtmodell befreit der Entleiher den Verleiher vom Verbot des Insichgeschäfts und erteilt ihm die Vollmacht, Einzel-AÜV für den Entleiher auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung abzuschließen. Der Ablauf ist folgender:

  1. Der Verleiher übersendet im Falle eines beabsichtigten Vertragsschlusses den Entwurf eines Einzel-AÜV in Textform (E-Mail) an den Entleiher.
  2. Der Entleiher erklärt in Textform (E-Mail), ob der Verleiher zum Abschluss des übersandten Einzel-AÜV befugt ist (Bestätigung); er zeichnet dazu den Einzel-AÜV gegen und übersendet ihn per E-Mail.
  3. Nach Bestätigung des Entleihers unterzeichnet der Verleiher den Einzel-AÜV für sich und in Vollmacht für den Entleiher im Original. Damit liegt ein für beide Seiten unterzeichneter AÜV im Original vor.
  4. Der Verleiher übersendet eine Ausfertigung des unterschriebenen Einzel-AÜV unverzüglich im Original an den Entleiher. Damit hat auch der Entleiher die Dokumentation im Original
  5. Auf Anforderung übersendet der Verleiher eine Kopie des unterzeichneten Einzel-AÜV vor Einsatzbeginn der zu überlassenden Mitarbeiter nach seiner Wahl per Fax oder Mail an den Entleiher.
  6. Der Entleiher geht auch bei dieser 2. Alternative kein Risiko, da der Verleiher den AÜV nur namens und in Vollmacht für den Entleiher unterschreiben darf, wenn der Entleiher ganz konkret diesen AÜV per E-Mail freigegeben hat und dafür den AÜV unterschrieben per E-Mail übersendet.

Wie auch in der Vergangenheit, können Entleiher mit DAHMEN die Beendigung eines Einsatzes persönlich oder per Telefon besprechen. DAHMEN schickt dem Entleiher dann eine Bestätigungs-E-Mail oder ein Bestätigungsschreiben, um die formale Beendigung des Einsatzes zu dokumentieren.

Des Weiteren ist im AÜG der Arbeitsschutz geregelt. Dieser ist primär Aufgabe des Entleihers ist, weil er seinen Betrieb und seine Arbeitsplätze so organisieren muss, dass auch Leiharbeitnehmer nicht zu Schaden kommen. Gleichzeitig ist der Entleiher aufgefordert, zu berücksichtigen, dass die Leiharbeitnehmer – anderes als die Stammbelegschaft – zumindest am Anfang der Beschäftigung nicht mit allen Gefahrenquellen vertraut sind. Der Entleiher tut daher gut daran, die Einweisung der Leiharbeitnehmer besonders gründlich vorzunehmen und wiederholt auf mögliche Gefahren hinzuwesen.

DAHMEN Personalservice nimmt den Arbeitsschutz sehr ernst. Die regelmäßigen beanstandungslosen Überprüfungen der Berufsgenossenschaft bestätigt dies. Damit dies so bleibt, werden Arbeitsplätze für die Leiharbeitnehmer regelmäßig vor Einsatzbeginn durch DAHMEN Personalservice geprüft und es erfolgt dann zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung durch den Entleiher eine eigene Gefährdungsbeurteilung durch DAHMEN Personalservice. Es ist hilfreich, wenn der Entleiher dies wohlwollend unterstützt und sich an die Verpflichtung hält, den Leiharbeitnehmer nicht ohne Absprache mit dem Verleiher auf anderen Arbeitsplätzen einzusetzen. Gleichzeitig führt die Arbeitsplatzbesicherung (bei DAHMEN „Profiling“ genannt) zu einer deutlich besseren Qualität der Besetzung der offenen Stellen, da DAHMEN exakt weiß, was die Anforderungen des Arbeitsplatzes sind.

Abgrenzung von Dienst-/ und Werksverträgen zur Leiharbeit

Nachdem die Leiharbeit ein paar Einschränkungen unterliegt (Höchstüberlassungsdauer, Erlaubnispflicht, Equal-Pay oder Tarifanwendung), stellt sich die Frage nach Umgehungsmöglichkeiten. Keine Anwendung finden diese Einschränkungen, wenn die Vertragspartner einen Dienst- oder Werkvertrag abschließen. Schwierig ist hierbei allerdings die Abgrenzung:

Inhalt des Dienstvertrages ist die Erbringung einer bestimmten, von dem Auftragnehmer selbst zu organisierenden Dienstleistung. Kennzeichnend für einen Werkvertrag ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Herstellung eines bestimmten Werkes. Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Verleiher im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten zur Arbeitsleistung überlässt.

Bei einem rechtssicheren Dienst- oder Werkvertrag muss die zu erbringende Leistung so genau beschrieben werden, dass der Auftragnehmer ohne weitere Weisungen oder Konkretisierungen seine Leistung erbringen kann. Zudem dürfen die eingesetzten Mitarbeiter nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden. Stellt sich ein ursprünglich als Dienst- oder Werkvertrag qualifizierter Vertrag später bei einer Überprüfung durch Behörden als Arbeitnehmerüberlassung heraus, drohen u.a. hohe Bußgelder, ein Entzug der Überlassungserlaubnis und eine Fiktion der Arbeitsverhältnisse der eingesetzten Mitarbeiter zum Auftraggeber. Es sollte daher nur dann ein Werk-/Dienstvertrag anstelle eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages in Betracht gezogen werden, wenn die Abgrenzung absolut sicher ist und tatsächlich keine Personalgestellung gewünscht wird.

11. Gute Bonität

Ein seriöses Unternehmen der Zeitarbeitsbranche verfügt über hohes Eigenkapital, langjährige Beziehungen zu den Hausbanken oder entsprechende Rücklagen, um jederzeit die Liquidität gewährleisten zu können. Vor allem in Krisenzeiten trennt sich hier die Spreu vom Weizen.

Bei DAHMEN Personalservice ist finanzielle Zuverlässigkeit ein zentraler Bestandteil unserer Geschäftsphilosophie. So minimieren wir mögliche Risiken für die Entleihunternehmen. Das Finanzamt bestätigt uns die stets pünktliche Zahlung der Beiträge und Steuern.

12. Datenschutz für Mitarbeiter und Kunden

Seit 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Gleichzeitig trat ein entsprechendes Bundesdatenschutzgesetz neuer Fassung (BDSG n.F.) in Kraft, dass die DSGVO modifiziert und konkretisiert. Ziel der neuen DSGVO ist unter anderem ein weitestgehend einheitliches Datenschutzniveau innerhalb der EU. Zudem werden die Rechte und Kontrollmöglichkeiten von denen gestärkt, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zeitarbeitsunternehmen verarbeiten in großem Umfang Daten ihrer eigenen Mitarbeiter und geben diese Daten zum Teil auch an die Entleiher weiter. Der Entleiher will häufig vor dem Abschluss eines AÜV möglichst viele Informationen (Daten) über den Leiharbeitnehmer haben, damit er sich ein gutes Bild machen kann. Gleichzeitig sind diese personenbezogenen Daten äußerst sensibel und müssen nach der DSGV entsprechend behandelt werden.

Woran erkennt man einen Verleiher, der den neuen Datenschutz einhält:

  • Jeder Mitarbeiter und jeder Bewerber wird über die zu seiner Person erhobenen Daten, deren Verwendung und den Zeitpunkt der Löschung informiert;
  • Die AÜVs und/oder die AGBs des Verleihers enthalten aktuelle Regelungen zur Verwendung und insbesondere auch zur Löschung von Daten;
  • Es besteht ein umfassendes Löschkonzept, nach dem Daten von Mitarbeitern und Kunden nach jeweils individuellen Fristen gelöscht werden;
  • Bewerberdatenbanken enthalten nur Daten von potentiellen Mitarbeitern, die ihre entsprechende Einwilligung erteilt haben;
  • Werden Daten für Dritte verarbeitet oder gibt der Verleiher Daten an Dritte zu Verarbeitung weiter, sind jeweils Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen;
  • Die Internetseite ist gemäß DSGVO neugestaltet;
  • Es ist ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter bestellt

13. Webbasiertes, innovatives Recruiting

Längst haben webbasierte Methoden die herkömmliche Personalrekrutierung über analoge Anzeigenschaltung abgelöst. Schneller und einfacher gestaltet sich das Besetzen von offenen Stellen mittels online Jobbörsen und digitalen Managementsystemen.

DAHMEN bietet Ihnen ein umfassendes Vermittlungspaket an, zu dem Sie Leistungen wie eine Typologieanalyse und Premium-Anzeigen hinzubuchen können. Wir beraten Sie gerne bezüglich der vielfältigen Optionen in der Personalvermittlung.

14. Sichere Übernahme von Zeitarbeitnehmern

Als Entleiher sollten Sie sich darauf einstellen, dass in dem Überlassungsvertrag eine Übernahmeprämie enthalten ist – in der Höhe gestaffelt nach der Dauer der Überlassung. Denn auch Zeitarbeitsfirmen lassen gute Mitarbeiter ungern sofort wieder gehen. Wenn der Entleiher einen Leiharbeitnehmer schon nach sehr kurzer Zeit (z.B. nach einem Monat) übernimmt, zahlt er eine höhere Übernahmeprämie, als wenn der Leiharbeitnehmer schon beispielsweise 9 Monate bei ihm im Einsatz war. Hintergrund ist, dass die Recruiting-Kosten für den Verleiher bei einer längeren Überlassung schon teilweise wieder eingespielt wurden.

Bei DAHMEN Personalservice unterstützen wir nicht nur unsere langjährigen Mitarbeiter, sondern auch jene, die ihre Zukunft eher als Stammmitarbeiter in einem anderen Betrieb sehen. Die durch uns vermittelten Arbeitseinsätze sowie die eingeleiteten Weiterbildungsmaßnahmen qualifizieren unsere Mitarbeiter für vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten.

15. Referenzen namhafter Firmen

Zuverlässigkeit ist das wichtigste Erfolgskriterium im B2B-Bereich. Den Ruf als zuverlässiger Partner müssen sich Unternehmen durch die stringente Einhaltung von Absprachen, effektive Kommunikation und eine transparente Vorgehensweise erarbeiten. Auch eine gute hausinterne Informationspolitik und lückenlos ineinandergreifende Prozesse wirken sich positiv auf die Beziehungen zu Geschäftspartnern aus.

Ein Personaldienstleister ist nur so stark wie seine Partner. Wer Referenzen erfolgreicher Unternehmen und langjährige Geschäftsbeziehungen aufweisen kann, verfügt über ein Netz an Kontakten, von dem er auch in Zukunft profitiert. DAHMEN ist stolz auf seine gute Reputation als starker Partner, die auch vom Rhein-Wupper-Manager bestätigt wurde.

Zeitarbeit: Mit DAHMEN Personalservice gehen Sie auf Nummer sicher

Wir betrachten es als unsere Verantwortung, unseren Kunden und Mitarbeitern eine sichere Arbeitnehmerüberlassung zu bieten. Dabei werden wir von einer Vielzahl an starken und kompetenten Partnern unterstützt. Durch interne und externe Audits sowie Schulungen sorgen wir dafür, unsere hohen Standards jeden Tag zu leben – eine Arbeit, deren Erfolg uns zahlreiche Zertifikate und Auszeichnungen bestätigen.

Sicherheit bedeutet für uns mehr, als unser Unternehmen rechtlich auf der richtigen Spur zu wissen. Die Maßgabe „Sicher ist sicher“ ist ein Qualitätsversprechen an unsere Kunden und Mitarbeiter, Zeitarbeit unter für sie optimalen Voraussetzungen zu gestalten. Dafür entwickeln wir uns ständig weiter.