Mindestlohn in der Zeitarbeit

Hier finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Mindestlohn in der Zeitarbeit in verschiedenen Branchen.

Leistung verdient eine gerechte Entlohnung. Mit dem Mindestlohn trat ab dem 1. Januar 2015 ein Gesetz in Kraft, das den Wert geleisteter Arbeit unterstreicht und einen Schritt hin zu fairen Löhnen in Deutschland machte. Ab dem 1. Januar 2017 galt der Mindestlohn von 8,50 Euro, mit wenigen Ausnahmen, flächendeckend für ganz Deutschland. Der Mindestlohn wir jährlich durch eine Mindestlohnkommission an den Arbeitsmarkt und Tarifentwicklungen angepasst.

In der Mindestlohnregelung gibt es jedoch einige Ausnahmen. Folgende Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgeschlossen:

  • Auszubildende
  • Jugendliche – Unter 18 Jahren & ohne Berufsabschluss
  • Ehrenamtliche
  • Praktikanten – Bei verpflichtenden und freiwilligen Praktika, im Rahmen von Schule oder Studium, sowie Orientierungspraktika
  • Langzeitarbeitslose – Bei Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt (Die ersten 6 Monate fallen nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn, sofern der Arbeitnehmer zuvor 12 Monate arbeitslos war)

Je nach Branche unterscheiden sich die Mindestlöhne. Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle Daten und die Entwicklung der Mindestlöhne:

  • Mindestlohn im Elektrohandwerk
  • Mindestlohn in der Pflege
  • Mindestlohn für Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft
  • Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk
  • Mindestlohn in der Fleischwirtschaft
  • Mindestlohn für Gerüstbauer

Mindestlohn im Elektrohandwerk

Seit dem 1. Januar 2015 können sich sämtliche Arbeitsnehmer für Tätigkeiten im Elektrikerhandwerk über einen Mindestlohn von 10,10 € (West) und 9,35 € (Ost) freuen. Natürlich spielt auch die individuelle fachliche Eignung und Qualifikation immer eine Rolle.

Ab dem Jahr 2022 beträgt der Mindestlohn für das Elektrohandwerk 13 € für ungelernte Arbeitnehmer und 14,50 € für Gesellen. Ab 1. Januar 2023 steigt der Mindestlohn für im Elektrohandwerk auf 13,40 € und 2024 auf 13,95 € pro Stunde.

Ob Funkmechaniker, Elektromechaniker oder Elektroinstallateur – Die Lohnuntergrenze gilt für alle. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer eine feste Anstellung hat oder über einen Verleiher anstellig ist. Der Mindestlohn gilt für die branchenspezifische Tätigkeit auch für ungelernte Beschäftigte.

Mindestlohn in der Pflege

Für Pflegefachkräfte in Zeitarbeit steigt seit 2018 der Mindestlohn. Mit der Lohnanpassung soll dem Fachkräftemangel in der Pflegebranche effektiv entgegengewirkt werden. Dabei gilt der neue Pflegemindestlohn für festangestellte Pflegekräfte wie Zeitarbeitskräfte, die typische Pflegetätigkeiten wie Betreuung, Alltagsbegleitung und ambulante Krankenpflege in genügendem Maße ausüben.

Ausnahme von der Erhöhung des Pflegemindestlohns sind dagegen Menschen, die zur beruflichen Orientierung in der Pflege arbeiten. Kommt diese Phase einem Arbeitsverhältnis gleich, bleibt die Mindestlohnregelung für bis zu sechs Wochen außer Kraft. Bereitschaftsdienste und Wegzeiten, etwa bei Hausbesuchen, sind dagegen zu 100 % mit dem Mindestlohn zu vergüten.

Pflegemindestlohn in der Übersicht

Die Tabelle zeigt noch einmal den Mindestlohn in Euro für die Jahre 2018, 2019 und 2020.

Pflegmindestlohn            Westdeutschland             Ostdeutschland

AB 2018                             10,55                                  10,05

AB 2019                             11,05                                  10,55

AB 2020                             11,35                                  10,85

Der Mindestlohn in der Pflege im Jahr 2022 unterscheidet sich je nach Tätigkeit und Ausbildung, bundesweit ist der Mindestlohn jedoch gleich:

  • Bis Aug. 2021
    • Ungelernt: 12,55 €
    • Pflegekräfte (1 Jahr Ausbildung): 13,20 €
    • Pflegefachkräfte: 15,40 €
  • Ab Sept. 2022
    • Ungelernt: 13,70 €
    • Pflegekräfte (1 Jahr Ausbildung): 14,60 €
    • Pflegefachkräfte: 17,10 €
  • Ab Mai 2023
    • Ungelernt: 13,90 €
    • Pflegekräfte (1 Jahr Ausbildung): 14,90 €
    • Pflegefachkräfte: 17,65 €

Mindestlohn für Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft

Der Mindestlohn für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie den Gartenbau wurde bis 2017 allmählich erhöht, um schrittweise den damaligen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € zu erreichen.

Im Folgenden schlüsseln wir den geplanten Mindestlohn für die Forst- und Landwirtschaft sowie den Gartenbau für Sie auf:

Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft - Stundenlohn nach dem neuen Mindestlohn:

  • Mindestlohn Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2015:
    • West: 7,40 €
    • Ost: 7,20 €
  • Mindestlohn Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2016:
    • West: 8,00 €
    • Ost: 7,90 €
  • Mindestlohn Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2017:
    • Bundeseinheitliche Lohnuntergrenze: 8,60 €
  • Mindestlohn Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft ab November 2017:
    • Bundeseinheitliche Lohnuntergrenze: 9,10 € 
  • Mindestlohn Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft ab Oktober 2022:
    • Bundeseinheitliche Lohnuntergrenze: 12 €

Der Tarifvertrag der Branche Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft gilt ebenfalls für Saisonkräfte, die bei der Erdbeer-, Wein- und Spargelernte aushelfen.

Mindestlohn in der Fleischerwirtschaft sowie im Maler- und Lackiererhandwerk

Am 01.08.2014 trat die “Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk” sowie die “Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft” in Kraft.

Seit dem 01. August 2014 gelten die neuen Mindestlöhne in der Zeitarbeit für das Maler- und Lackiererhandwerk sowie die Fleischerwirtschaft.

Mindestlöhne für das Maler- und Lackiererhandwerk:

Ungelernte Arbeitnehmer – Mindestlohn:

  • Mai 2014:                   9,90 €
  • Mai 2015:                   10,00€
  • Mai 2015:                   10,10€
  • Ab Mai 2021 bis April 2022: bundesweit 11,40 €

Gelernte Arbeitnehmer / Gesellen – Mindestlohn:

  • Mindestlohn – Tarifgebiet West:
    • Mai 2014:             12,50 €
    • Mai 2015:             12,80 €
    • Mai 2015:             13,10 €
  • Mindestlohn – Tarifgebiet Berlin:
    • Mai 2014:             12,30 €
    • Mai 2015:             12,60 €
    • Mai 2015:             12,90 €
  • Mindestlohn – Tarifgebiet Ost:
    • Mai 2014:             10,50 €
    • Mai 2015:             10,90 €
    • Mai 2015:             11,30 €
  • Ab Mai 2021 bis April 2022: bundesweit 13,80 €

Mittlerweile ist der Mindestlohn im Maler und Lackierer Handwerk bundesweit geregelt.

Mindestlohn in der Fleischerwirtschaft

Der Branchenmindestlohn für die Fleischwirtschaft ist – nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des einheitlichen Mindestlohns – eine “abweichende Regelung eines Tarifvertrags repräsentativer Tarifvertragsparteien”.

Bundeseinheitlicher Mindestlohn:

  • ab 01.08.2014:        7,75 €
  • ab 01.12.2014:        8,00 €
  • ab 01.10.2015:        8,60 €
  • ab 01.12.2016:        8,75 €
  • ab 01.01.2022:       11,00 €
  • ab 01.12.2022:       11,50 €
  • ab 01.12.2023:       12,30 €

Mindestlohn für Gerüstbauer

Dieser Mindestlohn für Gerüstbauertätigkeiten wurde ab dem 01. Mai 2015 auf 10,50 Euro erhöht. Von Oktober 2021 bis September 2022 beträgt der Mindestlohn für Gerüstbauer 12,55 €. Von Oktober 2022 bis September 2023 steigt der Mindestlohn auf 12,85 € pro Stunde an.

Entscheidend für den Mindestlohn ist (seit dem Inkrafttreten des Tarifautonomiegesetzes) die ausgeübte Tätigkeit – nicht wie zuvor die Zugehörigkeit des Kundenbetriebes zu einer Mindestlohnbranche. Wenn die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit (z.B. die typische Gerüstbauertätigkeit) unter die Mindestlohnverordnung fällt, kann somit auch eine Mindestlohnverpflichtung bestehen.

Einem Zeitarbeitnehmer steht der Mindestlohn des Gerüstbauerhandwerks also auch zu, wenn dieser seiner Tätigkeit bei einem Kundenbetrieb nachgeht – auch wenn dieser nicht dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen ist. Eine Überlassung von Zeitarbeitern an Betriebe des Bauhauptgewerbes ist weiterhin unzulässig (Verbot aus § 1 b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), an andere Betriebe können Gerüstbauer jedoch überlassen werden – auch wenn sie dort Tätigkeiten ausüben, die dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen sind.

Mindestlohn bei DAHMEN Personalservice

Als Personaldienstleister in der Zeit- und Leiharbeit bildet DAHMEN die Brücke zwischen unseren Mitarbeitern und Unternehmen. DAHMEN vertritt Arbeitnehmer, vermittelt Stellen und trägt zur Karriere und beruflichen Entwicklung bei. Der Mindestlohn sichert eine faire Entlohnung, unabhängig von Qualifikationen, birgt aber auch Risiken. Steigende Kosten in der Personalplanung verändern die Situation am Arbeitsmarkt und stellen Unternehmen vor eine große Herausforderung. Neue Strategien und Lösungen müssen geschaffen werden, die die Vorteile des Mindestlohns für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausbauen. Ein Balanceakt, der in der Zeitarbeit bereits gekonnt umgesetzt wird.

Als Zeitarbeitnehmer bei DAHMEN Personalservice sind Sie immer auf der sicheren Seit. Sie erhalten immer mindestens den branchenüblichen Tariflohn! Nutzen Sie ihre Chancen und arbeiten Sie in einem Job, der Ihnen ein besseres Gefühl gibt.