Verhaltenskodex

der DAHMEN Personalservice GmbH für Geschäftsführer, Mitarbeitende und Lieferanten

Präambel

Die DAHMEN Personalservice GmbH (nachfolgend „DPS“) versteht sich als moderner Personaldienstleister in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt. Dieser Verhaltenskodex basiert auf den Grundsätzen und den Werten, die DPS ihrem geschäftlichen Handeln zugrunde legen will.

Der Verhaltenskodex legt dabei die wichtigsten Anforderungen fest, welche die DPS von ihren Geschäftsführern, Arbeitnehmern und Geschäftspartnern (nachfolgend gemeinsam als „Partner“ bezeichnet) erwartet.

Die DPS betrachtet nachhaltiges und ethisches Handeln als Grundlage für den eigenen unternehmerischen Erfolg. Corporate Social Responsibility (CSR) ist insoweit Teil des Wertesystems der DPS und eine integrale Säule der eigenen Geschäftsprozesse. Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern strebt DPS danach, nicht nur qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu gewährleisten, sondern auch sicherzustellen, dass soziale und ökologische Belange, hohe ethische Standards und nachhaltiges Handeln in allen Phasen der Wertschöpfungskette berücksichtigt werden.Formularbeginn

Ziel der DPS ist es, in Kooperation und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen genannten Partnern die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen.

 

§ 1 Ethik und Integrität

  1. DPS versteht Compliance als Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten aller Organe, Beauftragten und Mitglieder im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des Handelns von DPS auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen sowie mit Moral und Ethik gewährleistet werden.
     
  2. DPS und ihre Partner halten die geltenden Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen sie tätig sind, ein. Sie orientieren sich an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit sowie Menschenwürde.
     
  3. DPS und ihre Partner praktizieren nach den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegen sie einen vertrauensvollen Umgang. Verbraucherschützende Normen werden beachtet.

 

§ 2 Fairer Wettbewerb und Anti-Korruption

  1. DPS und ihre Partner verpflichten sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insb. das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet. Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grundsätzen von DPS.
     
  2. DPS wendet sich nachdrücklich gegen alle Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern.

    Ebenso verwahrt sich DPS gegen alle Bestrebungen zur Erringung und zum Missbrauch von Marktmacht sowie gegen die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer.
     
  3. DPS erwartet von ihren Partnern sowie von allen Teilnehmern an Veranstaltungen von DPS stets die Vermeidung jedes kartellrechtswidrigen Verhaltens einschließlich entsprechender Vorbereitungshandlungen.
     
  4. DPS lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch nicht. Die Mitarbeitenden der Partner haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insb. dürfen Unternehmensangehörige der Partner keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können.

 

§ 3 Soziale Verantwortung am Arbeitsplatz

  1. DPS ist der Auffassung, dass ein Unternehmen nicht nur von seinen Mitarbeitenden profitiert, sondern auch deren Rechte wahrt. DPS erwartet hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte, dass diese seitens der Partner strengstens eingehalten werden.
     
  2. DPS und seine Partner tragen dafür Sorge, dass Mitarbeitende fair und gleichberechtigt behandelt werden: Sie leben Diversität und Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Familienstand, ethnischer Herkunft, Nationalität, Alter, Religion, sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Behinderung. DPS und ihre Partner wahren die Vereinigungsfreiheit und erkennen das Recht auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen an.
     
  3. Mitarbeitenden wird eine angemessene Vergütung, jedenfalls immer der Mindestlohn nach den geltenden Gesetzen und/ oder dem geltenden Tarifvertrag bezahlt. DPS und seine Partner stellen sicher, dass auch Zulieferanten und Nachunternehmer veranlasst werden, ebenso den gesetzlichen und /oder tariflichen Mindestlohn an deren Mitarbeitende zu zahlen.
     
  4. Sichere und faire Arbeitsbedingungen beinhalten nach dem Verständnis von DPS und seinen Partnern auch die vollständige Einhaltung der geltenden Gesetze sowie Tarifvereinbarungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten sowie bezahlte Krankheitstage und Elternzeit. Überstunden werden durch die Mitarbeitenden freiwillig geleistet.
     
  5. Arbeits- und Anlagensicherheit sowie Gesundheitsschutz auf höchstem Niveau sind gleichfalls elementarer Bestandteil der sozialen Verantwortung am Arbeitsplatz. DPS und alle Partner gewährleisten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfelds für alle Mitarbeitenden und beachten nationale Arbeitsschutzvorschriften. Dies beinhaltet die Identifizierung und Minimierung von Risiken, die Bereitstellung angemessener Schulungen sowie die Einhaltung aller relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
     
  6. DPS erwartet von seinen Partnern, dass diese alle geltenden Arbeitsschutzstandards einhalten und kontinuierlich daran arbeiten, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

 

§ 4 Antidiskriminierung, ethische und soziale Grundsätze

  1. DPS lehnt jede Form der Diskriminierung ab. Wir tragen aktiv zur Wahrung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Gleichbehandlung und zur Vermeidung jeder Form der Diskriminierung bei.
     
  2. DPS missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt. Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet. Die Privatsphäre wird geachtet.
     
  3. Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt. Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen.
     
  4. Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die entsprechenden Gesetze werden eingehalten.
     
  5. Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder Sklaverei sowie ähnliche Zustände werden abgelehnt.
     
  6. DPS beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes. Von unseren Partnern erwarten wir verantwortungsbewusstes Handeln Lieferant und die Verpflichtung, Umweltauswirkungen der eigenen Aktivitäten zu minimieren. Dies beinhaltet den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, die Reduzierung von Emissionen, die effiziente Nutzung von Energie und die Minimierung von Abfällen. DPS ermutigt alle Partner, umweltfreundliche Praktiken zu fördern und innovative Lösungen zur Nachhaltigkeit zu entwickeln. Diese Grundsätze sollen durch die Partner von DPS entlang der Lieferkette beachtet werden, mithin auch bei der eigenen Auswahl von Lieferanten.

 

§ 5 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. DPS versteht Datenschutz als den umfassenden Schutz aller personenbezogenen Daten vor jeder Form von Missbrauch. Sowohl DPS als auch die Partner verpflichten sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 („Datenschutz-Grundverordnung“, „DSGVO“) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) einzuhalten.
     
  2. DPS achtet das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
     
  3. Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.

 

§ 6 Verhalten gegenüber Geschäftspartnern

  1. DPS tritt für einen freien Wettbewerb und transparente Märkte ein. Hierzu gehört auch die Einhaltung der Vorschriften zur Erhebung von Steuern, zur Gewährung von Subventionen und Vergabe öffentlicher Aufträge.
     
  2. Durch ihr Handeln will DPS auf eine weitere Verbreitung der im Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze hinwirken. Von Unternehmen, die mit DPS in geschäftlichen Beziehungen stehen, erwartet DPS daher, dass sie die Grundsätze dieses Verhaltenskodex als Basis der Zusammenarbeit akzeptieren. Dies erfolgt durch Einbeziehung des Verhaltenskodex in die Vertragsbeziehungen. Sollten im Rahmen von geschäftlichen Beziehungen konkurrierende Regelwerke aufeinanderstoßen oder eine Einbeziehung des Verhaltenskodex bzw. seiner Grundsätze nicht möglich sein, streben wir die Vereinbarung eines gemeinsamen Standards an, der mindestens dem Niveau des UN Global Compact entsprechen muss.
     
  3. DPS überprüft geschäftliche Beziehungen regelmäßig, wenn öffentlich bekannt wird, dass sie gegen diese Prinzipien verstoßen und ergreift die aus ihrer Sicht erforderlichen und angemessenen Maßnahmen.

 

§ 7 Reputationsschutz und Überprüfungsmechanismen

  1. DPS ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf eine hervorragende Reputation angewiesen. Die Partner von DPS haben daher alles zu unterlassen, was die Reputation der Organisation beeinträchtigen könnte. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben dieses Regelwerks behält sich die DPS das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die von einer gezielten Schulung bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung reichen können.
     
  2. Um die Integrität und Einhaltung dieses Code of Conducts sicherzustellen, etabliert die DPS ein vertrauliches Hinweisgebersystem, das es Mitarbeitenden ermöglicht, Bedenken hinsichtlich ethischer Verstöße oder anderer Compliance-Angelegenheiten ohne Angst vor Repressalien zu melden. Dieses Hinweisgebersystem dient dem Schutz der Whistleblower und der Förderung einer offenen Unternehmenskultur.

 

§ 8 Sonstiges

  1. DPS wird diesen Kodex regelmäßig prüfen und – soweit erforderlich – Änderungen vornehmen.
  2. Die aktuelle Version des Kodex ist stets auf der Homepage der DPS zu finden: www.DAHMEN-personal.de.