Zeitarbeitsvertrag - darauf müssen Sie achten

Der Zeitarbeitsvertrag kann die Chance für eine neue Zukunft bedeuten. Wir zeigen, worauf Sie im Zeitarbeitsvertrag achten müssen.

Junger Mann am Schreibtisch vor einem Laptop der ein Papier unterzeichnet

Bei seriösen Zeitarbeitsfirmen kann die Unterschrift unter Ihrem Zeitarbeitsvertrag den Start in eine chancenreiche Zukunft bedeuten. Nicht selten ergibt sich aus dem Leiharbeitsverhältnis dann ein festes Arbeitsverhältnis. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie sich für eine kompetente Zeitarbeitsfirma entscheiden. Wie Sie herausfinden, ob es sich bei einem Entleiher um einen professionellen Personaldienstleister handelt? Zunächst sollten Sie sich in jedem Fall auf der Website des jeweiligen Unternehmens informieren. Werden dort viele hilfreiche Informationen zur Verfügung gestellt? Können Sie sich dort grundsätzlich über die Arbeit bei dem Zeitarbeitsunternehmen informieren? Können Sie Kontakt zur Firma aufnehmen, um Fragen zu klären und hilft Ihnen der Ansprechpartner kompetent weiter? Dann ist das schon einmal ein gutes Zeichen. Bevor Sie aber die Unterschrift unter den Zeitarbeitsvertrag setzen, sollten Sie diesen unbedingt eingehend prüfen. Dafür stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, auf die Sie bei der Prüfung des Vertrages unbedingt achten sollten.

Was sind eigentlich Zeitarbeitsverträge?

Zeitarbeitsverträge, die strenggenommen eigentlich Leiharbeitsverträge genannt werden müssten, regeln das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma. Dabei handelt es sich um einen ganz „normalen“ Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht. In einigen Aspekten unterscheidet er sich aber doch von anderen Arbeitsverträgen. So arbeitet man als Zeitarbeitnehmer beispielsweise nur für einen festgelegten Zeitraum für ein Unternehmen. Danach kann man entweder von der Firma übernommen werden oder man erhält die Gelegenheit, als Leiharbeiter weitere Unternehmen zu entdecken und dort zu arbeiten. Dementsprechend kann es durchaus sein, dass man den Arbeitsort wechselt.

Ansonsten sollte sich der Zeitarbeitsvertrag aber nicht zu sehr von anderen Arbeitsverträgen unterscheiden. Tut er das doch, sind Sie möglicherweise an ein schwarzes Schaf in der Branche geraten. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie in jedem Fall kritisch nach, um diese aus dem Weg zu räumen. Sind Sie weiterhin skeptisch, ob es sich um ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen und entsprechend um einen fairen Arbeitsvertrag handelt, sollten Sie lieber von einer Kooperation absehen.

Checkliste für Zeitarbeitsverträge

Damit Sie sich später nicht über Ihren Zeitarbeitsvertrag ärgern, sollten Sie diesen vor Unterzeichnung eingehend prüfen. Keine Sorge, einige wichtige Punkte können Ihnen schon dabei helfen festzustellen, ob es sich um einen fairen und zulässigen Vertrag handelt oder nicht.

Grundsätzliches im Zeitarbeitsvertrag

Genau wie in einem „normalen“ Arbeitsvertrag sollten auch in einem Zeitarbeitsvertrag Leistungen wie Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung geregelt sein. Außerdem sollte er Bestimmungen zu bezahltem Urlaub, gesetzlichem Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungen enthalten. Achten Sie unbedingt auf diese Angaben und prüfen Sie beispielsweise bei den Urlaubsregelungen, ob diese sich nach den rechtlichen Vorgaben richten. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Ihnen nach dem Bundesurlaubsgesetz zum Beispiel 20 Urlaubstage zu, bei einer Sechs-Tage-Woche sogar 24 Urlaubstage. Je nachdem welcher Tarifvertrag für Sie gilt, können die Regelungen auch abweichen. Unterschreitet der Arbeitsvertrag die Mindestanzahl an Urlaubstagen, sollten Sie dringend von der jeweilige Zeitarbeitsfirma absehen.

Gleiche Arbeitsbedingungen wie Stammbelegschaft

Leider kursiert oftmals noch immer das Gerücht, dass Zeitarbeitnehmer im Vergleich zur Stammbelegschaft schlechtere Arbeitsbedingungen haben. Das stimmt nicht! Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden für Zeitarbeitnehmer gleiche Arbeitsbedingungen (Equal Treatment) wie für feste Mitarbeiter vorgeschrieben. Das heißt, dass Sie als Leiharbeiter – sofern Ihre Arbeit und Ihre Qualifikationen denen der Festangestellten ähneln – zum Beispiel den gleichen Urlaubsanspruch und ein Recht auf die gleichen Sozialleistungen haben. Der Grundsatz wirkt sich aber auch auf die Bezahlung aus. Denn durch das Equal-Pay-Prinzip ist festgelegt, dass der Zeitarbeiter auch das Recht auf die gleiche Bezahlung wie ein Stammmitarbeiter hat – auch hier unter der Voraussetzung, dass Qualifikationen und Arbeit nahezu identisch sind. Durch einen geltenden Tarifvertrag kann von dem Grundsatz abgewichen werden.

Hat die Zeitarbeitsfirma eine Überlassungserlaubnis?

Die sogenannte Überlassungserlaubnis ist unbedingt nötig, damit eine Zeitarbeitsfirma​​​​​​​ überhaupt Mitarbeiter überlassen darf. Normalerweise sollte diese in einem Zeitarbeitsvertrag erwähnt werden. Wenn Sie zusätzlich auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie sich die Überlassungserlaubnis vom Unternehmen vorlegen lassen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Agentur für Arbeit erteilt. Voraussetzung dafür sind Nachweise über die hinreichende Liquidität/Bonität des Zeitarbeitsunternehmens, die Zuverlässigkeit des Geschäftsführers, angemessene Räumlichkeiten und ordnungsgemäße Vertragsdokumente. Kann man Ihnen das Dokument nicht vorlegen, sollten Sie besser nach einer anderen Zeitarbeitsfirma Ausschau halten.

Welcher Tarifvertrag gilt für mich?

Wie bereits erläutert, sollten Sie als Zeitarbeitnehmer grundsätzlich genauso hoch entlohnt werden wie ein fester Mitarbeiter des Einsatzunternehmens. Durch einen Tarifvertrag kann aber von dieser Regelung abgewichen werden. Prüfen Sie also unbedingt, welcher Tarifvertrag für Sie und Ihr Beschäftigungsverhältnis gilt, damit Sie am Ende keine bösen Überraschungen erleben.

Seriöse Zeitarbeit bei Dahmen Personalservice

DAHMEN Personalservice ist ein professioneller Personaldienstleister, der selbstverständlich faire Arbeitsverträge erstellt, die rechtlich auf dem aktuellen Stand sind. In vielen Fällen bezahlen wir unsere Arbeitnehmer sogar übertariflich. Selbstverständlich zeigen wir Ihnen unsere Überlassungserlaubnis und gehen gerne alle Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag gemeinsam mit Ihnen durch. Uns ist es wichtig, dass unsere Zeitarbeitnehmer Ihren Weg bei uns mit einem guten Gefühl beginnen und zufrieden sind – dafür ist der Arbeitsvertrag eine wichtige Grundlage. Schauen Sie sich doch in unserer Jobbörse um. Sicher finden auch Sie hier den richtigen Job für sich. Oder Sie nehmen einfach direkt Kontakt​​​​​​​ zu uns auf – wir sind gerne für Sie da!