Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hier finden Sie die interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der Firma DAHMEN Personalservice GmbH

Unser Ziel ist es, eine sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Hinweisgeber zu bieten. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die auf Missstände und illegale Praktiken in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen hinweisen. Durch unsere Meldestelle können Sie vertraulich und anonym Bedenken äußern und dazu beitragen, ein faires und rechtmäßiges Umfeld zu fördern. Ihre Hinweise helfen, Integrität und Transparenz zu stärken – gemeinsam sorgen wir für eine bessere Zukunft. Mehr Informationen zu dem Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier.

Zum Hinweisgeberformular

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele:

  • Strafbewehrte Verstöße
    • Betrug, Bestechung, Korruption, Umweltkriminalität
  • Bußgeldbewehrte Verstöße
    • Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mindestlohngesetz
  • Sonstige Verstöße
    • Geldwäsche, Datenschutz

 

Welche Meldekanäle stellt DAHMEN Personalservice GmbH zur Verfügung?

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

 

Was passiert nach der Meldung?

Folgende Schritte werden nach Meldung Ihres Hinweises in die Wege geleitet:

  • Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
  • Prüfung der Meldung durch TIGGES DCO GmbH / TIGGE Rechtsanwälte unter Wahrung der Vertraulichkeit
  • Mögliche Folgemaßnahmen: interne Untersuchung, Verweis an zuständige Stellen, Abschluss des Verfahrens.
  • Nachricht über die Handlungsschritte innerhalb von 3 Monaten

 

Welchen Schutz erhalte ich als hinweisgebende Person?

Als hinweisgebende Person haben Sie einen vollumfänglichen Schutz. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.