Job-Ghosting – wenn der Arbeitgeber sich nicht mehr meldet

Was tun wenn sich der Arbeitgeber oder der Bewerber nicht mehr meldet? Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps, um Job Ghosting zu vermeiden.

Ein Businessmann der auf einer Rolltreppe steht und währenddessen auf sein Handy starrt

Sie haben das Bewerbungsgespräch bei Ihrem Wunscharbeitgeber erfolgreich absolviert und warten auf eine positive Rückmeldung – aber vom Arbeitgeber kommt keine Antwort. Dieses Phänomen nennt man Job-Ghosting.

Der Begriff „Job-Ghosting“ kommt eigentlich aus dem Dating-Umfeld, wo man von Ghosting spricht, wenn der Dating-Partner abtaucht und auf Nachrichten und Anrufe nicht reagiert. Im Arbeitsumfeld funktioniert das Ganze übrigens auch umgekehrt: Der Bewerber meldet sich nicht mehr beim Arbeitgeber.

Aber was sind die Gründe für die plötzliche Geisterstunde?

Und vor allem: Was können Bewerber und Arbeitgeber dagegen unternehmen?

Job-Ghosting – Was ist das genau?

Was bedeutet Job-Ghosting? Von Job-Ghosting spricht man, wenn sich ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber während des Bewerbungsprozesses nicht mehr beim jeweiligen anderen meldet. Er ist wie ein Geist verschwunden und nicht mehr zu erreichen. Oft wird für Job-Ghosting kein Grund genannt und der Kontakt plötzlich eingestellt.

Ghosting im Job kann in ganz unterschiedlichen Formen auftreten – seitens des Bewerbers oder auch seitens des Arbeitgebers. Zudem kann es in verschiedenen Phasen des Bewerbungsprozesses stattfinden. Bewerber können für Arbeitgeber schon nach Absenden ihrer Bewerbung nicht mehr erreichbar sein. Meist findet das Ghosting aber nach dem ersten Gespräch statt. Es gibt sogar Fälle, in denen der Bewerber das Gespräch erfolgreich überstanden und bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, um dann nicht zu seinem ersten Arbeitstag zu erscheinen.

Umgekehrt sorgt es für großen Bewerberfrust, wenn der Arbeitgeber verstummt oder sich gleich gar nicht meldet. Auch hier kann Ghosting in den verschiedenen Phasen des Bewerbungsprozesses auftreten: Entweder der Arbeitgeber meldet sich auf die eingegangene Bewerbung gar nicht zurück oder er reagiert nach dem Vorstellungsgespräch nicht mehr. Eine Studie der Online-Jobplattform StepStone zeigt, dass jeder zweite Befragte auch 45 Tage nach Versand der Bewerbung keine qualifizierte Antwort vom Unternehmen erhalten hat. Seit 2016, so die Studie, habe sich die Feedbackquote sogar um fünf Prozent verschlechtert. Die plötzlich einsetzende Stille zwischen Bewerbern und Arbeitgebern ist also durchaus keine Seltenheit. Aber welche Gründe gibt es dafür?

Frau sitzt neben einem Laptop und guckt auf ihr Handy
Job-Ghosting: Nach der Bewerbung oder dem Vorstellungsgespräch warten Sie vergebens auf Antwort

Job-Ghosting: der Arbeitgeber antwortet nicht mehr

Wenn man geghostet wird, verbreitet sich in einem schnell das Gefühl von Hilflosigkeit. Was also tun, wenn man vom Bewerber beziehungsweise Arbeitgeber einfach nichts mehr hört?

Die Gründe für Job-Ghosting durch Arbeitgeber

Für den plötzlichen Kommunikationsabbruch durch Arbeitgeber gibt es unterschiedliche Gründe:

  • Der Arbeitgeber stellt schon nach dem ersten Überfliegen der Bewerbung oder nach einer ersten persönlichen Kontaktaufnahme fest, dass er kein Interesse am Bewerber hat. Die Gründe für dieses mangelnde Interesse sind ähnlich wie beim Bewerber: Der Arbeitgeber findet, dass das Profil des Bewerbers nicht (gut genug) zur Ausschreibung passt, die Gehaltsvorstellungen sind zu hoch oder der Bewerber passt mit seiner Persönlichkeit nicht zur ausgeschriebenen Stelle.
  • Ein anderer Kandidat hat den Arbeitgeber überzeugt.
  • Das Unternehmen ist völlig überlastet. Es erhält entweder zu viele Bewerbungen, deren Organisation zu lange dauert, interne Umstrukturierungen, Krankheitsfälle oder ein Umzug bringen Abläufe durcheinander. Oder die Firma verfügt über kein eigenes HR-Personal oder eine HR-Abteilung. Bewerbungen werden dann häufig nur „nebenbei“ abgewickelt.

Tipps für Bewerber: Was tun, wenn der Personaler nicht (mehr) reagiert?

Bei vielen Bewerbern stellt sich Frust ein, wenn niemand auf die eigene Bewerbung reagiert, in die man im besten Fall viel Mühe und Arbeit investiert hat. Soweit sollten Sie es nicht kommen lassen. Wir haben deshalb einige Tipps zusammengestellt, wie Sie in Bewerbungsphasen trotz Ghosting im Job positiv bleiben können.

Tipp 1: Ruhe bewahren

Wie lange muss man auf eine Rückmeldung bei Bewerbungen warten? Ab wann spricht man vom Ghosting im Job? Wie lange dauert eine Antwort auf eine Online-Bewerbung? Wie lange warten nach der Eingangsbestätigung? Wie lange dauert die Rückmeldung nach dem Bewerbungsgespräch? Als Bewerber schwirren einem häufig tausende Fragen im Kopf herum – schließlich ist man wirklich an dem Job, um den man sich beworben hat, interessiert und will möglichst bald eine (positive) Antwort auf seine Bewerbung erhalten. Da kann man schnell mal ungeduldig werden.

Doch bei dem Unternehmen, bei dem man sich beworben hat, schon nach wenigen Tagen nachzuhaken, ist nicht immer eine gute Idee. Warten Sie in jedem Fall so lange, bis die Bewerbungsfrist abgelaufen ist und geben Sie dem Arbeitgeber dann noch ein bis zwei Wochen, die eingegangenen Bewerbungen auch sorgfältig zu sichten.

Sollten Sie bereits eine Einladung zum persönlichen Gespräch erhalten haben, fragen Sie nach, bis wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können und geben Sie Ihrem Ansprechpartner nach Ablauf dieser Frist noch drei weitere Tage Bedenkzeit. Erhalten Sie daraufhin keine Antwort, kann man von Job-Ghosting sprechen.

Was die Dauer für die Antwort auf eine Bewerbung angeht, lassen sich keine pauschalen Zeiten ausmachen – jedes Unternehmen handhabt das anders. Gute und seriöse Arbeitgeber werden aber bemüht sein, sich so schnell wie möglich bei Ihnen zu melden. Schließlich will man bei qualifiziertem Fachpersonal einen guten Eindruck hinterlassen.

Tipp 2: Aktiv werden!

Der Arbeitgeber meldet sich nicht mehr, was nun? Wer gleich verzweifelt, wenn das Unternehmen, bei dem man sich beworben hat, sich nicht zurückmeldet, der macht es sich selbst unnötig schwer. Lieber sollte man aktiv werden: Die Frist, bis zu der sich der Ansprechpartner zurückmelden wollte, ist schon verstrichen? Geben Sie ihm nach Ablauf der Frist noch ein paar Tage Zeit, dann melden Sie sich einfach, am besten telefonisch. Wenn das nicht funktioniert, wenden Sie sich per Mail an ihn.

Tipp 3: Sich gegen das Unternehmen entscheiden

Ist dauerhaft weder telefonisch noch per Mail jemand erreichbar, sollten Sie sich fragen, ob Sie wirklich für einen Arbeitgeber arbeiten wollen, der Bewerber derart respektlos behandelt. Job-Ghosting gehört nicht zum guten Ton. Schließlich erscheint die Firma dadurch unzuverlässig und schlecht organisiert. Die Firmenkultur scheint respektlos gegenüber potentiellen neuen Kollegen. Und das spiegelt sich möglicherweise auch in deren Arbeitsalltag wider.

Tipp 4: Alternativen suchen

Halten Sie sich nicht zu lange mit Arbeitgebern auf, die sich auf Ihre Bewerbung nicht zurückgemeldet haben. Werden Sie sich darüber im Klaren, dass es keine Seltenheit ist, dass Firmen sich nicht zurückmelden und stellen Sie deshalb nicht gleich Ihre Qualifizierung infrage. Schauen Sie besser nach vorne und machen Sie sich auf die Suche nach weiteren passenden Stellen, um die Sie sich bewerben können. Wenn Sie welche gefunden haben, schauen Sie auf Bewertungsplattformen wie kununu und Co. nach, wie der Arbeitgeber bewertet ist.

Tipp 5: Machen Sie sich unentbehrlich

Natürlich gibt es Unternehmen, die sich – wie gut Ihre Bewerbung auch sein mag – nicht zurückmelden, zum Beispiel weil sie überlastet sind. Viele andere Unternehmen können Sie aber zu einer schnellen Rückmeldung bringen, indem Sie eine überzeugende Bewerbung schreiben, die hervorsticht.

Dabei müssen Ihre Qualifikationen natürlich zur ausgeschriebenen Stelle passen und Sie müssen Ihr Interesse am Job ausreichend begründen. Sie sollten unbedingt darauf verzichten, in Ihren Bewerbungen lediglich den Firmennamen auszutauschen. Verfassen Sie stattdessen individuelle Anschreiben, die auf die Stellenausschreibungen und das Unternehmen zugeschnitten sind, um Ghosting im Job zu vermeiden.

TIPP: Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Ihrer Bewerbung bei einer Zeitarbeitsfirma.

Job-Ghosting: Der Bewerber ist „verschwunden“

Auch Unternehmen haben mit Ghosting zu kämpfen. Laut einer Studie von Indeed wurden 83 % der Unternehmen bereits geghosted. Hingegen geben 18 % der Bewerber zu selbst zu ghosten. Das sind fast ein Fünftel der Bewerber!

Wo im Bewerbungsprozess findet Job-Ghosting statt?

Auch hier teilt sich die Statistik in zwei Richtungen: Wann geben Bewerber zu selbst geghosted zu haben und wann erleben Unternehmen Job-Ghosting. Im eigenen Unternehmen macht es ebenfalls Sinn diese Statistik zu führen, um mögliche Schwachstellen im Bewerbungsprozess zu ermitteln.

Bewerbungsprozess: An diesen Punkten ghosten Bewerber

  • 50 % erscheinen nicht zum Bewerbungsgespräch
  • 46 % reagieren nicht mehr auf Nachrichten des Personalers
  • 22 % haben die Stelle angenommen, erscheinen aber nicht zum ersten Arbeitstag
  • 19 % haben einem Jobangebot verbal zugestimmt, aber nie den Vertrag unterschrieben

Bewerbungsprozess: Wann erleben Unternehmen Job-Ghosting?

  • 84 % Kandidat ist nicht zum Bewerbungsgespräch erschienen
  • 65 % haben es erlebt, dass ein Kandidat nicht zum ersten Arbeitstag aufgetaucht ist
  • 64 % Bewerber hat Kommunikation ohne genannten Grund eingestellt
  • 60 % Kandidat hat Jobangebot mündlich angenommen und ist danach „verschwunden“

Ghosting kann also an jedem Punkt des Bewerbungsprozesses stattfinden, wobei auffällt, wie häufig sich Kandidaten entscheiden nicht zum Bewerbungsgespräch unterscheiden. Aber warum ghosten die Arbeitnehmer. Was sind die Gründe für Job-Ghosting?

Job-Ghosting: Warum ghosten Arbeitnehmer?

Welchen Grund haben Kandidaten sich nicht mehr beim potentiellen Arbeitgeber zu melden?

  • 40 % anderes Jobangebot erhalten
  • 26 % fühlten sich nicht wohl damit, dem Personaler oder Unternehmen zu sagen, dass sie sich anders entschieden haben
  • 23 % Bewerbungsprozess dauerte zu lange
  • 22 % Bezahlung nicht ausreichend
  • 15 % Benefits nicht ausreichend
  • 15 % Bewerbungsprozess nicht transparent
  • 13 % generelle Probleme mit der Kommunikation mit dem Recruiter
  • 11 % wussten nicht wie sich der weitere Ablauf gestaltet und haben sich darauf nicht mehr gemeldet
  • 9 % wollten die Gefühle des Personalers nicht verletzen

Es ist erstaunlich, wie viele Fälle von Job-Ghosting sich auf mangelhafte Kommunikation oder den Bewerbungsprozess zurückführen lassen. Hier gibt es viele Punkte, wo Unternehmen ansetzen können, um die Candidate Journey und Candidate Experience ganzheitlich zu verbessern.

Ein weiterer interessanter Fakt: Nur 29 % der Unternehmen verfügen über eine Strategie, um Ghosting zu verhindern, bevor der Kandidat „verschwindet“

Tipp: Ein Bewerbungsprozess, der zu lange dauert oder für den Kandidaten nicht zu durchschauen ist, sollte der Vergangenheit angehören. Als HR-Consultant beraten wir Unternehmen und helfen bei der Optimierung Ihrer Prozesse.

Tipps für Arbeitgeber: Was tun, wenn der Bewerber sich nicht mehr meldet?

Die Bewerbung eines Kandidaten hat Sie überzeugt? Sie haben im Vorstellungsgespräch Ihren Wunschkandidaten gefunden? Dann sollten Sie diesen schnell kontaktieren, schließlich hat er sich sicher noch bei anderen Unternehmen beworben. Was aber, wenn der Bewerber auf Kontaktversuche nicht mehr reagiert und wie vom Erdboden verschluckt ist?

Entwickeln Sie schlaue Strategien gegen Job-Ghosting! Beim aktuellen Bewerbermarkt müssen Unternehmen um Arbeitgeber kämpfen. Daher ist es durchaus sinnvoll Bewerber zu halten, die Sie bereits erreicht haben!

Tipp 1: Geduld haben

Wenn ein Kandidat Sie wirklich überzeugt hat, sollten Sie die Kontaktaufnahme nicht nach einem Anruf entnervt abbrechen. Versuchen Sie es auch per E-Mail oder rufen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal an. Sie können auch eine Nachricht hinterlassen. Sollte der Kandidat sich nach drei bis vier Tagen trotzdem noch nicht zurückgemeldet haben, ist er an Ihrem Jobangebot vermutlich nicht mehr interessiert.

Tipp 2: Bemühen Sie sich um mehrere Bewerber

Setzen Sie grundsätzlich nicht nur auf ein Pferd. Damit machen Sie sich abhängig und erzeugen Enttäuschung, wenn dieser eine Kandidat absagt oder sich nicht zurückmeldet. Geben Sie also gleich mehreren Bewerbern die Chance, Sie zu überzeugen.

Tipp 3: Betreiben Sie Employer-Branding

Indem Sie Ihr Unternehmen zur Arbeitgebermarke machen, werden Sie für Bewerber deutlich attraktiver. Deren Motivation, für Sie zu arbeiten, steigt erheblich – und entsprechend auch die Rückmeldequote. Denn mit Employer-Branding stellen Sie die Werte Ihres Unternehmens deutlich heraus, präsentieren Benefits und interessante Aufgabenbereiche in Ihrer Stellenausschreibung. Mit dieser Kommunikation sprechen Sie vor allem Kandidaten an, die sich mit Ihrem Unternehmen identifizieren können und die wirklich daran interessiert sind, bei Ihnen ihre berufliche Zukunft zu gestalten.

Tipp 4: Am eigenen Bewerbungsprozess arbeiten

Wer sich als Arbeitgeber im Bewerbungsprozess unattraktiv präsentiert, zum Beispiel durch ein kompliziertes Verfahren, ein unfreundliches Auftreten oder mangelndes Interesse, der bestraft sich damit am Ende selbst. Denn qualifiziertes Fachpersonal hat heutzutage die Wahl, wo es arbeiten möchte. Entsprechend müssen Firmen sich um geeignete Kandidaten bemühen, nicht umgekehrt.

Tipp 5: Sorgfältige Bewerberauswahl

Auch wenn es mühsam ist – wählen Sie künftige Mitarbeiter sorgfältig aus. Bevor Sie sich mit unseriösen Kandidaten Ärger einhandeln, sollten Sie lieber weitersuchen und eventuell Ihre Stellenausschreibung umgestalten oder unkonventionelle Wege wählen, neue Mitarbeiter zu finden. Videos oder Ausschreibungen in sozialen Netzwerken sind hier eine gute Alternative zu den herkömmlichen Möglichkeiten. Beschränken Sie sich bei der Veröffentlichung Ihrer Stellenausschreibung außerdem nicht nur auf eine Plattform, sondern betrieben Sie Multi-Channel-Posting, publizieren Sie also gleich auf mehreren Plattformen. So erreichen Sie möglichst viele Kandidaten und haben später eine größere Auswahl.

Tipp 6: Ziehen Sie juristische Konsequenzen

Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass Ihr Wunschkandidat seinen Arbeitsvertrag bei Ihnen unterschrieben hat, dann aber nicht zu seinem ersten Arbeitstag erscheint und nicht mehr erreichbar ist, sollten Sie juristische Konsequenzen ziehen. Schadensersatz ist zwar schwer durchzusetzen, Sie sollten den Vertrag aber in jedem Fall rechtssicher kündigen.

Hilfe, ich bin der Geist!

Ob absichtlich oder unabsichtlich, manchmal machen Arbeitgeber oder Bewerber sich auch selbst unsichtbar. Um das zu verhindern, sollten beide Parteien großen Wert auf Transparenz legen – frei nach dem Motto „Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.“ Sagen Sie also gleich, wenn der Job für Sie nicht mehr infrage kommt oder umgekehrt, wenn der Bewerber Sie nicht überzeugen konnte. Natürlich gibt es angenehmere Gespräche – wenn Sie Ihre Entscheidung aber rational begründen, wird Ihr Gegenüber in jedem Fall Verständnis für Sie haben.

Arbeitgeber, die sich nicht zurückmelden, weil Sie mit den Bewerbungen einfach nicht hinterherkommen, sollten für Ihre Überforderung außerdem eine Lösung suchen. Eine Möglichkeit ist, dass Sie Ihr Bewerbermanagement an einen externen Anbieter auslagern oder intern eine HR-Abteilung implementieren-

Die Folgen von Job-Ghosting

Wenn man kein Interesse an einem Kandidaten beziehungsweise an einem Job hat, warum sollte man sich dann noch zurückmelden? Tatsächlich gibt es dafür auch neben der gebotenen Höflichkeit gute Gründe. Wer sich nämlich als Arbeitgeber im Bewerbungsprozess unprofessionell verhält, der kann damit rechnen, dass Bewerber auf Bewertungsplattformen kein gutes Haar an ihm lassen. Künftige Bewerber informieren sich auf eben diesen Plattformen über das Unternehmen und sehen infolgedessen eher von einer Bewerbung ab. Job-Ghosting wirkt sich also negativ auf Ihre Reputation als Arbeitgeber aus.

Doch auch wer als Bewerber plötzlich von der Bildfläche verschwindet, hat keine guten Karten. Schließlich sind Arbeitgeber je nach Branche stark miteinander vernetzt. Wenn Sie also bei einem Arbeitgeber einen schlechten Eindruck hinterlassen, indem Sie ihn ghosten, wird dieses negative Bild möglicherweise auch an andere Firmen herangetragen, bei denen Sie sich beworben haben – und Sie erhalten eine Absage oder werden selbst ignoriert. Eine kurze Rückmeldung lohnt sich insofern in jedem Fall.

DAHMEN, Ihr zuverlässiger Partner gegen Job-Ghosting

Bewerber, die an einem zügigen und transparenten Ablauf des Bewerbungsverfahrens interessiert sind, sind bei DAHMEN Personalservice genau an der richtigen Stelle. Wir arbeiten ausschließlich mit seriösen Arbeitgebern und melden uns auf Ihre Bewerbung schnell zurück. Sollten Probleme auftreten, sind wir für Sie stets erreichbar. Der Job gefällt Ihnen doch nicht so gut wie angenommen oder das Unternehmen hat sich für einen anderen Kandidaten entschieden? Dann schauen wir uns für Sie nach alternativen Stellenangeboten um – so finden wir für Sie Ihren Traumjob.

Und auch Arbeitgebern kann DAHMEN als starker Partner bei der erfolgreichen Suche nach passenden Kandidaten für vakante Stellen helfen. DAHMEN analysiert genau, welche Kandidaten zu Ihrem Personalbedarf passen könnten und profitiert dabei von einem umfangreichen Bewerberpool. Sollten Sie Probleme bei der Rekrutierung von neuem Personal haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Etablierung einer HR-Abteilung oder stellen Ihnen einen Recruiter zur Verfügung. Mit unseren Konzepten „Recruitment Process Outsourcing“, „Rent-a-Recruiter“ , dem „On-Site-Management” sowie dem HR-Consulting stehen wir Ihnen telefonisch oder bei Bedarf auch vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus greifen wir Ihnen als Employer Brand of the Year beim Thema Employer-Branding gerne unter die Arme. Dabei erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine erfolgreiche und authentische Arbeitgebermarke und bieten beispielsweise auch Multi-Channel-Posting an. Damit generieren wir eine Vielzahl an passgenauen Kandidaten für Ihre vakanten Stellen.

Ob Bewerber oder Unternehmen – wir hören Ihnen genau zu und finden für Sie eine individuelle Lösung, die genau die Komponenten enthält, die Ihnen zu Ihrem Erfolg verhelfen.

Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir sind Ihr Job-Ghostbuster ?